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EU Förderung: Europäischer Rechnungshof zieht Notbremse: Europas wichtigste Verkehrs-Megaprojekte werden teurer und später fertig

Januar 23, 2026 1:45 pm Veröffentlicht von

Milliardenschwere EU-Verkehrsprojekte geraten zunehmend ins Stocken

Unerwartete Krisen, stark steigende Kosten und immer längere Verzögerungen belasten zentrale Vorhaben der europäischen Verkehrsinfrastruktur. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofs, der eine ähnliche Prüfung aus dem Jahr 2020 fortschreibt. Dabei korrigieren die Prüfer auch ihre frühere Einschätzung zur Fertigstellung des Transeuropäischen Kernverkehrsnetzes (TEN-V) bis 2030: Während 2020 das Ziel noch als „wahrscheinlich nicht zu erreichen“ bewertet wurde, lautet die aktuelle Feststellung unmissverständlich, dass es „nicht zu erreichen“ ist.

Im Fokus stehen insbesondere grenzüberschreitende Kernnetzkorridore, die für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen als entscheidend gelten. Nach der Aktualisierung der Daten und Kernaussagen aus 2020 sind die Perspektiven im Jahr 2025 schlechter als damals, und viele Ergebnisse bleiben deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Als Ursachen nennt der Bericht zusätzliche Belastungen seit 2020, darunter die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, aber auch neue rechtliche Anforderungen sowie technische Hürden, die in dieser Form nicht eingeplant waren. Annemie Turtelboom, zuständiges Mitglied des Rechnungshofs, betont, dass die EU-Verkehrsinfrastrukturen Europa näher zusammenbringen und wirtschaftliche Aktivitäten erleichtern sollen, Europa aber selbst Jahrzehnte nach der Planung vieler Vorhaben noch weit davon entfernt sei, die Projekte in Betrieb zu nehmen und die angestrebten Verbesserungen im Personen- und Güterverkehr europaweit zu erreichen. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei den Kosten. Bereits 2020 hatten die Prüfer bei acht untersuchten Megaprojekten einen realen Kostenanstieg von insgesamt 47 Prozent gegenüber den ursprünglichen Schätzungen festgestellt, also ohne Inflation. Im Bericht 2025 beziffern sie den realen Anstieg nun auf 82 Prozent und damit auf nahezu das Doppelte. Als wesentliche Treiber werden Defizite in der Finanzplanung einzelner Großprojekte hervorgehoben, darunter Rail Baltica mit einer Kostensteigerung von 160 Prozent innerhalb von sechs Jahren sowie die Bahnverbindung Lyon–Turin mit 23 Prozent Plus im selben Zeitraum. Beim Kanal Seine–Nord Europe hätten sich die Baukosten seit Projektbeginn insgesamt verdreifacht, auch wenn der Zuwachs zuletzt langsamer geworden sei. Diese Kostenentwicklung wirke sich nicht automatisch auf die EU-Kofinanzierung aus, weil die EU-Beiträge nicht unmittelbar an die Gesamtkosten gekoppelt seien. Gleichwohl erhielten die acht Projekte seit der Prüfung 2020 zusätzliche EU-Mittel von insgesamt 7,9 Milliarden Euro; insgesamt seien damit 15,3 Milliarden Euro an EU-Geldern für diese Vorhaben ausgezahlt worden.

Auch bei den Zeitplänen verschärft sich die Lage

2020 lag die durchschnittliche Verzögerung laut Rechnungshof bei elf Jahren. In der aktuellen Auswertung von 2025 kommen die Prüfer für fünf Megaprojekte mit verfügbarer Datengrundlage auf durchschnittlich 17 Jahre Rückstand. So wird etwa die Eisenbahntrasse „Baskisches Dreieck“, die ursprünglich bis 2010 und nach dem 2020 überarbeiteten Plan bis 2023 betriebsbereit sein sollte, nun frühestens 2030 erwartet; die Projektträger halten 2035 für realistischer. Die Bahnverbindung Lyon–Turin soll nach der aktuellen Planung 2033 eröffnen statt 2015 (ursprünglich) beziehungsweise 2030 (Planstand 2020). Für den Brenner-Basistunnel wird eine Inbetriebnahme frühestens 2032 genannt statt 2016 oder 2028. Der Kanal Seine–Nord Europe war zunächst für 2010 vorgesehen, wurde später auf 2028 verschoben, und nun gilt 2032 als wahrscheinlich. Die Schlussfolgerung des Berichts ist entsprechend klar: Die Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes bis 2030 wird verfehlt.

Kritisch bewerten die Prüfer zudem, dass die EU-Kommission bislang nur einmal ein zentrales, aber in seiner Wirkung begrenztes Rechtsinstrument genutzt habe, um Erklärungen für Verzögerungen einzuholen: Artikel 56 der TEN-V-Verordnung von 2013. Für keines der acht untersuchten Megaprojekte sei dieses Instrument eingesetzt worden. Der Rechnungshof erwartet, dass die jüngste Überarbeitung der TEN-V-Regeln die Rolle und Befugnisse der Kommission bei der Überwachung stärken kann, weist jedoch darauf hin, dass dies vor allem künftige Megaprojekte betreffen dürfte. Entscheidend sei zudem, ob die Mitgliedstaaten die Vorgaben tatsächlich umsetzen und einhalten.

Zur Einordnung: Das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) bildet das Rückgrat eines europaweiten Netzes aus Straßen, Schienen, Binnenwasserstraßen, See- und Luftverkehr. Megaprojekte, häufig grenzüberschreitend, sollen Verbindungen verbessern, Engpässe abbauen und Mobilität über Grenzen hinweg erleichtern. Die EU-Mitgliedstaaten hatten 2013 vereinbart, das TEN-V-Kernnetz bis 2030 fertigzustellen.

https://www.eca.europa.eu/

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