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Fachanwälte: Anwaltschaft wächst leicht, aber klassische Einzelzulassungen schrumpfen weiter

April 15, 2026 6:56 pm Veröffentlicht von

Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026

Anhaltender Aufwärtstrend beim Anteil der Frauen, der Syndizi und der Berufsausübungsgesellschaften. Leichte Zunahme der Gesamtmitgliederzahl und erneut leichter Rückgang bei Einzelzulassungen.

Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 01.01.2026 insgesamt 173.504 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr (172.084) bedeutet dies insgesamt einen leichten Anstieg um 1.420 Mitglieder (+0,83 %). Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass insgesamt Zuwächse bei den Syndikusrechtsanwälten und bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesell-schaften (BAG) nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO zu verzeichnen sind.

Die Gesamtzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten* ist in allen Zulassungsarten bundesweit um 0,63 % gestiegen (01.01.2026: 167.547; Vorjahr: 166.504).

Dennoch ist die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung zum 01.01.2026 erneut zurückgegangen – diese machen mit 82,62 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr (138.715; -0,21 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufweisen, setzt sich damit weiter fort. Ein Zuwachs um 0,69 % von 48.575 auf 48.910 zeigt sich dagegen bei den Rechtsanwältinnen.

Ein Plus von 644 Mitgliedern (3,19 %) verzeichneten die doppelt Zugelassenen (01.01.2026: 20.848; Vorjahr: 20.204), davon 9.641 Frauen (Vorjahr: 9.356; +3,05 %). Am deutlichsten legten die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte mit 9,15 % zu: 8.279 Syndizi waren zum 01.01.2026 zugelassen, 694 mehr als im Vorjahr (7.585). Der Trend zu dieser Zulassungsart hält damit an – ebenso die Beliebtheit bei Frauen: Der weibliche Anteil lag bei 59,86 % (Vorjahr 60,42 %). Zum Vergleich: Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 46,24 % (Vorjahr: 46,31 %), bei den einzeln Zugelassenen bei 35,33 % (Vorjahr: 35,02 %).

Frauenanteil

Insgesamt lag der Frauenanteil unter den bundesweit zur Anwaltschaft Zugelassenen (167.547) mit 63.507 Rechtsanwältinnen bei 37,90 % (Vorjahr. 37,33 %). Der weibliche Mitgliederanteil in allen Zulassungsarten ist um 1,59 % gestiegen (Vorjahr: 1,66 %). Der Aufwärtstrend hält damit an.

Berufsausübungsgesellschaften

Die Anzahl der Berufsausübungsgesellschaften erhöhte sich zum Stichtag um 6,55 % von 5.126 im Vorjahr zu 5.462 zugelassenen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern. Den größten Anteil daran haben die 3.544 PartGmbB (Vorjahr: 3.376), gefolgt von den 1.665 GmbHs (Vorjahr: 1.525). Weiterhin angestiegen ist die Zahl der zugelassenen GmbH & Co KG (01.01.2026: 80; Vorjahr: 61). Der kontinuierliche Anstieg der in Deutschland niedergelassenen ausländischen Rechtsanwälte setzt sich fort: Zum 01.01.2026 waren es bundesweit insgesamt 1.485, dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (1.380) einen Zuwachs um 7,61 %. Davon waren insgesamt 715 europäische Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG (Vorjahr: 716) und insgesamt 770 ausländische Rechtsanwälte nach § 206 BRAO (Vorjahr: 664) niedergelassen.

Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist weiter leicht gestiegen.

Zum Stichtag gab es 47.436 Fachanwälte (Vorjahr: 46.148, +2,79 %), davon 15.991 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.397; +3,86 %). Damit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften leicht gestiegen und liegt bei 25,18 % (Vorjahr: 24,60 %). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 28,31 % (Vorjahr: 27,72 %) auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 25,18 % (Vorjahr: 24,72 %) auch Fachanwältinnen.

Fachanwaltstitel

Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.177 Titeln leicht abgenommen (Vorjahr: 58.655; -0,81 %), die Anzahl der weiblichen Titelträgerinnen stieg hingegen leicht an (01.01.2026:18.754; Vorjahr: 18.608; +0,78%). Diese Fachanwaltstitel verteilten sich zum Stichtag wie folgt: 35.167 Rechtsanwälte (davon 12.670 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 10.714 (davon 2.939 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.555 (davon 382 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.

Favoriten

Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.253; Vorjahr: 11.314), gefolgt von Familienrecht (8.314; Vorjahr: 8.528) und Steuerrecht (4.584; Vorjahr: 4.641). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+9,11 %), Migrationsrecht (+5,97 %) und Informationstechnologierecht (+4,68 %). Die Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht (-14,17 %), Transport- und Speditionsrecht (-5.36 %) und Sozialrecht (- 4,20 %) hatten die höchsten Rückgänge.

* Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten und Geschlechter verwendet.

brak.de/


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Redaktionelles: Gibt es genug Anwälte pro Rechtsfall?

Eher ja, bundesweit wirkt Deutschland nach den verfügbaren Zahlen nicht unterversorgt mit Anwälten. Zum 01.01.2026 waren 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Bei rund 83,6 Millionen Einwohnern Ende 2024 entspricht das rechnerisch gut 200 Anwälten je 100.000 Einwohner. Das liegt über dem europäischen Durchschnitt von 180 Anwälten je 100.000 Einwohner, den der Europarat für 2022 ausweist.

Justizstatistik: Fallaufkommen ist hoch

Allein bei den Staatsanwaltschaften gingen 2024 rund 5.491.700 neue Ermittlungsverfahren ein; am Jahresende waren 950.900 Verfahren offen. Zusätzlich wurden 2024 rund 632.100 Personen rechtskräftig verurteilt. Das spricht nicht automatisch für einen Anwaltsmangel, aber klar für eine stark ausgelastete Justiz.

Engpässe liegen daher oft nicht nur bei Anwälten, sondern auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Entscheidend ist daher weniger die Gesamtzahl als die Verteilung

Die Ausgangsstatistik zeigt selbst einen Strukturwandel: Einzelzulassungen gehen weiter zurück, während Syndikuszulassungen, Berufsausübungsgesellschaften und Fachanwaltschaften zulegen. Das kann bedeuten, dass es insgesamt genug Anwälte gibt, aber nicht überall dort, wo Mandanten sie praktisch suchen, etwa regional, in bestimmten Fachgebieten oder im klassischen Einzelkanzlei-Modell.

Fazit:

Deutschland hat nach der Gesamtzahl eher genug Anwälte, wahrscheinlich sogar mehr als der europäische Durchschnitt. Das eigentliche Problem dürfte eher in Spezialisierung, regionaler Verfügbarkeit und der Belastung der Justiz liegen als in einer zu kleinen Gesamtzahl der Anwaltschaft.

Deutschlands Anwaltsmarkt wächst weiter, doch hohe Verfahrenszahlen und strukturelle Verschiebungen sprechen eher für ein Verteilungsproblem als für einen pauschalen Mangel.

 

Vergleichspunkt Aktueller Wert Einordnung
Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum 01.01.2026 167.547 Leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig setzt sich der Rückgang bei Einzelzulassungen fort.
Bevölkerung in Deutschland Ende 2024 83,6 Millionen Rechnerisch ergibt das rund 200 Anwälte je 100.000 Einwohner.
Neue Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften 2024 5.491.700 Sehr hohes strafrechtliches Fallaufkommen. Diese Zahl ist aber nicht mit der Zahl anwaltlicher Mandate gleichzusetzen.
Offene Ermittlungsverfahren zum Jahresende 2024 950.900 Die Zahl zeigt eine hohe Belastung der Strafverfolgung, belegt aber keinen pauschalen Anwaltsmangel.
Rechtskräftig verurteilte Personen 2024 632.115 Diese Zahl zeigt ein hohes Volumen im Strafbereich, bildet aber nur einen Teil aller Rechtsfälle ab.
Fazit zum Verhältnis von Anwälten und Rechtsfällen Kein klarer Gesamtmangel Nach der Gesamtzahl wirkt Deutschland nicht unterversorgt. Vieles spricht eher für ein Verteilungs- und Spezialisierungsproblem.
Quellen: Bundesrechtsanwaltskammer, Statistisches Bundesamt.

Quellen: Bundesrechtsanwaltskammer, Statistisches Bundesamt, Europarat / Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz. Bundesrechtsanwaltskammer, 15.04.2026; Statistisches Bundesamt, 29.01.2026 und 20.06.2025; Statistisches Bundesamt, Justiz und Rechtspflege 2024.

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