Hochschulkooperationen: DAAD finanziert ab Februar 2026 bis Ende 2029 18 Hochschul- und Forschungspartnerschaften mit rund 6,3 Millionen €
Februar 18, 2026 3:00 pmNeue „SDG-Partnerschaften“ ausgewählt: DAAD stärkt internationale Hochschulkooperationen für nachhaltige Entwicklung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert 18 internationale Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen des Programms „SDG-Partnerschaften“. Die Vorhaben tragen zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen bei und werden von Februar 2026 bis Ende 2029 mit insgesamt rund 6,3 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Mit dem Programm „SDG-Partnerschaften“ stärkt der DAAD gezielt die internationale Zusammenarbeit zwischen deutschen Hochschulen und Partnerinstitutionen in Ländern des sogenannten Globalen Südens.
Die Projekte sollen nachhaltige Strukturen in Lehre, Forschung und Hochschulmanagement aufbauen und weiterentwickeln sowie einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen leisten.
Die Förderung erfolgt in zwei Linien:
Förderlinie 1 ist fachoffen angelegt und richtet sich an Projekte aller Disziplinen mit einem Bezug zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung.
Förderlinie 2 adressiert ein entwicklungspolitisches Schwerpunktthema des BMZ, in der aktuellen Ausschreibungsrunde lautet dieses: „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“.
Ab Februar 2026 fördert der DAAD im Rahmen der SDG-Partnerschaften folgende Hochschulkooperationen:
Forschungseinrichtungen und Kliniken
• Klinikum Charité – Universitätsmedizin Berlin (Förderlinie 1)
• Klinikum der Universität München (Förderlinie 1)
• Leibniz-Zentrum für Marine Tropenforschung, Bremen (Förderlinie 1) Hochschulen
• Hochschule Mainz (Förderlinie 1) • Hochschule Niederrhein (Förderlinie 1)
• Justus-Liebig-Universität Gießen (Förderlinie 1)
• Karlsruher Institut für Technologie (Förderlinie 1)
• Philipps-Universität Marburg (Förderlinie 1)
• Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (Förderlinie 2)
• Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Förderlinie 1)
• Technische Hochschule Ingolstadt (Förderlinie 1)
• Technische Universität Bergakademie Freiberg (Förderlinie 2)
• Technische Universität Berlin (Förderlinie 1)
• Technische Universität Chemnitz (Förderlinie 1)
• Technische Universität Dresden (2 Projekte der Förderlinie 1)
• Universität Bremen (Förderlinie 2)
• Universität Kassel (Förderlinie 1)
Die ausgewählten Projekte zielen darauf ab, langfristige akademische Partnerschaften zu etablieren, institutionelle Kapazitäten in den Partnerländern zu stärken und anwendungsorientierte Beiträge zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten.

Redaktionelles: Deutscher Akademischer Austauschdienst
Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist ein eingetragener Verein der deutschen Hochschulen und ihrer Studierendenschaften. Er organisiert und finanziert Programme, die Studierende, Graduierte und Forschende beim internationalen Studium, bei Forschungsaufenthalten und bei Hochschulkooperationen unterstützen und damit die Internationalisierung von Hochschulen fördern.
Finanzierung: Der Deutsche Akademische Austauschdienst wird überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Wichtigster Geldgeber ist das Auswärtige Amt; weitere große Finanzierungsquellen sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Mittel der Europäischen Union (programmbezogen). Für 2024 weist der Deutsche Akademische Austauschdienst diese Geldgeber auch anteilig aus. Zur zeitlichen Einordnung: Der Deutsche Akademische Austauschdienst wurde 1925 gegründet und am 5. August 1950 in Bonn neu gegründet; seit dieser Wiedergründung läuft die Finanzierung vor allem über öffentliche Mittel, wobei das Auswärtige Amt eine zentrale Rolle spielt.
Wie werden Erfolge kontrolliert: Der Deutsche Akademische Austauschdienst nutzt ein wirkungsorientiertes Monitoring und Evaluationen, um Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit seiner Programme regelmäßig zu prüfen; dafür gibt es ein eigenes Monitoring- und Evaluationskonzept sowie programmspezifische Monitoringansätze, insbesondere im Förderbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Zusätzlich erfolgt eine Kontrolle über Zuwendungsrecht: Bei projektbezogener Förderung müssen Empfänger die zweckgerechte Mittelverwendung über Verwendungsnachweise belegen; der Deutsche Akademische Austauschdienst prüft dabei, ob Maßnahmen dem Zuwendungszweck entsprechen.
Rechts- und finanzseitig gelten für Zuwendungen des Bundes die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung; darauf stützen auch Bundesbehörden ihre Förderpraxis. Außerdem kann der Bundesrechnungshof bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Prüfungsrechte haben, wenn Bundesmittel betroffen sind.
Quellen: Deutscher Akademischer Austauschdienst, Jahresbericht 2024 (Veröffentlichung 20.05.2025; Aussagen zur Trägerschaft und institutionellen Förderung). Deutscher Akademischer Austauschdienst, „Budget und Geldgeber des Deutschen Akademischen Austauschdienstes“ (Zahlen und Anteile, Jahr 2024). Deutscher Akademischer Austauschdienst, „Monitoring und Evaluation“ (Beschreibung der regelmäßigen internen und externen Prüfungen). Deutscher Akademischer Austauschdienst, „Integriertes Monitoring- und Evaluationskonzept“ (Dokument). Deutscher Akademische Austauschdienst, „Neue Fundamente – Der Deutsche Akademische Austauschdienst 1950 bis 1974“ (Wiedergründung 1950). Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12052 (Finanzierung vor allem über öffentliche Mittel). Auswärtiges Amt, „Fördermittel“ (Zuwendungen auf Grundlage der Bundeshaushaltsordnung). Bundesrechnungshof, Bericht zu Zuwendungen (Hinweise zum Prüfungsrecht auch außerhalb der Bundesverwaltung). Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, „Erfolgskontrolle bei Zuwendungen“ (Bundeshaushaltsordnung und Erfolgskontrolle). Deutscher Akademischer Austauschdienst, Hinweise zum Verwendungsnachweis (Beispiel: Prüfung der zweckentsprechenden Durchführung).
DAAD – weltweit größte Förderorganisation – 2024 mit Gesamthaushalt von 752,82 Millionen Euro
Der Deutsche Akademische Austauschdienst finanziert seine Programme im Kern aus öffentlichen Mitteln. Als weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verfügte er 2024 über einen Gesamthaushalt von 752,82 Millionen Euro.
Zu den wichtigsten Geldgebern zählten das Auswärtige Amt mit 26,4 Prozent, das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 20,8 Prozent, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 6,3 Prozent sowie die Europäische Kommission und andere internationale Organisationen mit 32,7 Prozent.
In dieser Gesamtdarstellung sind beim Programm Erasmus plus jedoch überjährig bereitgestellte Mittel von rund 131,1 Millionen Euro nicht enthalten, weil sie erst in Folgejahren eingesetzt werden. Rechnet man diese für spätere Jahre bestimmten Beträge mit ein, liegen die Gesamteinnahmen laut Jahresrechnung bei rund 883,9 Millionen Euro.
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