Immobilienverwaltung: VDIV & Verbraucherorganisationen – Ja, zu weniger Bürokratie – Nein zu Qualitäts- und Rechtssicherheitsverluste
Januar 29, 2026 6:28 pmBürokratierückbau ja, Qualitätsabbau nein
Bundestag hat jüngst in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Maßnahmen zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung (BT-Drs. 21/3740), darunter auch die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwaltungen, beraten. Wie erwartet wurde der Entwurf im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) und ein breites Bündnis aus Verbraucherorganisationen begrüßen ausdrücklich das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen. Wie mehrere Verbändeschreiben an die Bundesregierung zuletzt aufgezeigt haben, besteht ein breiter Konsens: Bürokratieabbau darf nicht zur Abschaffung fachlich notwendiger Mindeststandards führen! Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c GewO. „Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter, die treuhänderisch Billionenwerte betreuen, ist wie der Glaube, eine ernsthafte Erkrankung lasse sich durch das Googeln von Symptomen behandeln, statt regelmäßig zum Arzt zu gehen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Kurzfristig spart man Zeit und Aufwand, langfristig steigt das Risiko von Fehlentscheidungen mit gravierenden Folgen.“
Risikominimierung, Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit
Weiterbildung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Risikominimierung, dem Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit. Sie wurde erst 2018 eingeführt und umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Der Verweis auf freiwillige Fortbildung oder auf die einmalige Zertifizierung nach § 26a WEG greift zu kurz und ersetzt keine laufende Qualifikation. Aktuelle Umfragen innerhalb der Branche und bei Wohnungseigentümergemeinschaften bestätigen, dass weder ein Entlastungseffekt erwartet noch freiwillige Weiterbildung als verlässlicher Standard angesehen wird. Der VDIV Deutschland appelliert daher an den Sachverstand der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die geplante Abschaffung zu korrigieren. Eine ersatzlose Streichung birgt erhebliche Risiken für Eigentümerinnen und Eigentümer und ihre Altersvorsorge. Bürokratierückbau darf nicht zulasten von Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz gehen.

Redaktionelles: Wie kam es zu dem Gesetzesentwurf?
Der Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung; er wurde also nicht aus der Mitte des Bundestages beantragt, sondern von der Bundesregierung beschlossen und eingebracht. Das geht bereits aus der Titelseite („Gesetzentwurf der Bundesregierung“) sowie aus dem Anschreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin hervor.
Zur Entstehung und Einbringung in Kurzform, chronologisch bis zum aktuellen Stand: Ausgangspunkt ist laut Begründung der im Entwurf genannte politische Auftrag zum Bürokratierückbau (Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, Ziel u. a. Senkung der Bürokratiekosten). Der Entwurf wurde anschließend im Bundeskabinett beschlossen und als Teil der Bürokratierückbau-Agenda öffentlich eingeordnet.
Danach lief das formale Gesetzgebungsverfahren über den Bundesrat: Der Entwurf wurde dem Bundesrat als zugeleitet und im Bundesrat behandelt; der Bundesrat nahm Stellung. Erst danach ging der Entwurf als Bundestagsdrucksache in den Bundestag; federführend ist laut Anschreiben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. In der 1. Lesung am 28.01.2026 wurde der Entwurf beraten und anschließend an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
www.bundestag.de
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Kategorie: Immobilien, Politik