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Kartellrecht: Bundeskartellamt warnt vor Schutzlücken in Fusionskontrolle, wenn geplante Schwellenwerte steigen

Juni 23, 2026 8:35 am Veröffentlicht von

Kartellrecht: Bundeskartellamt warnt vor Schutzlücken in Fusionskontrolle, wenn geplante Schwellenwerte steigen

Das Bundeskartellamt begrüßt im Referentenentwurf zur 12. GWB-Novelle vor allem geplante Verfahrensvereinfachungen und das neue Vergabescreening. Dadurch sollen Kartellabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen leichter erkannt und abgeschreckt werden. Besonders betont wird die Bedeutung vollständiger und fehlerfreier Bieterdaten, auch mit Blick auf große öffentliche Investitionsvorhaben.

Kritisch bewertet das Bundeskartellamt die geplante Anhebung der Schwellenwerte in der Fusionskontrolle. Aus Sicht der Behörde entstehen dadurch Schutzlücken, weil problematische Zusammenschlüsse künftig seltener geprüft würden. Die vorgesehenen Ersatzinstrumente, insbesondere Transaktionswertschwelle und Anmeldeverpflichtung nach § 32f GWB, reichen nach Einschätzung des Bundeskartellamts nicht aus, um diese Kontrollverluste auszugleichen.

Die geplante Ausweitung des Anspruchs auf eine förmliche Entscheidung des Bundeskartellamts bei vertikalen Vereinbarungen lehnt die Behörde ab. Sie sieht dafür keine rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit und warnt vor erheblicher zusätzlicher Ressourcenbindung, die die Priorisierung schwerwiegender Wettbewerbsverstöße erschweren könnte.

Positiv sieht das Bundeskartellamt die Fortführung der besonderen Missbrauchsaufsicht im Energiebereich. Zugleich fordert es eine stärkere Ausgestaltung der Beweislastregeln, damit Verfahren gegen möglichen Preishöhenmissbrauch schneller und wirksamer geführt werden können. Zudem bedauert die Behörde, dass der Entwurf keine Lösung für die sogenannte Anknüpfungstäterproblematik bei Unternehmensgeldbußen enthält.

Bei Presse- und Medienkooperationen begrüßt das Bundeskartellamt, dass keine Ausweitung der Ausnahmevorschrift auf weitere Mediengattungen vorgesehen ist und redaktionelle Kooperationen nicht erfasst werden. Die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen, etwa bei Rechtsbeschwerden, Zustellungen, Aktenübersendung und Akteneinsicht, werden überwiegend positiv bewertet. Bei Akteneinsichtsansprüchen Dritter bleibt der Entwurf aus Sicht des Bundeskartellamts jedoch hinter den Erwartungen zurück.

https://www.bundeskartellamt.de/

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