Nukleare Abschreckung: Frankreich und Deutschland – Nukleare Dimension der Abschreckung – Grundpfeiler der europäischen Sicherheit
März 3, 2026 6:00 pmGemeinsame Erklärung von Präsident Macron und Bundeskanzler Merz
Im Geiste ihrer engen Partnerschaft, wie sie in Artikel 4 des Vertrags von Aachen festgelegt ist, haben Frankreich und Deutschland beschlossen, als Reaktion auf die sich wandelnde Bedrohungslage eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Abschreckung einzugehen.
Frankreich und Deutschland haben eine hochrangige nukleare Lenkungsgruppe eingerichtet, die als bilateraler Rahmen für den doktrinären Dialog und die Koordinierung strategischer Zusammenarbeit dienen wird, einschließlich Konsultationen über die angemessene Mischung aus konventionellen Fähigkeiten, Raketenabwehr und französischen nuklearen Fähigkeiten.
Deutsche konventionelle Beteiligung an französischen Nuklearübungen
Frankreich und Deutschland haben vereinbart, ab diesem Jahr erste konkrete Schritte zu unternehmen, darunter eine deutsche konventionelle Beteiligung an französischen Nuklearübungen und gemeinsame Besuche strategischer Standorte sowie die Entwicklung konventioneller Fähigkeiten mit europäischen Partnern. Frankreich und Deutschland werden außerdem ihre Fähigkeit als Europäer erhöhen, Eskalation unterhalb der nuklearen Schwelle zu steuern – insbesondere in den Bereichen Früherkennung und Luftverteidigung sowie weitreichende Präzisionsschläge in der Tiefe.
Nukleare Dimension der Abschreckung – Grundpfeiler der europäischen Sicherheit
Diese deutsch-französische Zusammenarbeit beruht auf dem gemeinsamen Verständnis, dass die nukleare Dimension der Abschreckung weiterhin ein Grundpfeiler der europäischen Sicherheit ist, gestützt auf die erweiterte Abschreckung der Vereinigten Staaten, einschließlich in Europa vorwärts stationierter US-Atomwaffen, sowie auf die unabhängigen strategischen Nuklearstreitkräfte Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, die eine eigene Abschreckungsrolle haben und erheblich zur Gesamtsicherheit des Bündnisses beitragen.
Diese deutsch-französische Zusammenarbeit wird die nukleare Abschreckung der NATO und die nuklearen Teilhabevereinbarungen der NATO ergänzen und nicht ersetzen; zu diesen trägt Deutschland bei und wird weiterhin beitragen. Frankreich und Deutschland werden ihre Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, weiterhin erfüllen. Vor dem Hintergrund ihres starken Bekenntnisses zu Artikel 5 des Nordatlantikvertrags und Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union zielt die deutsch-französische Zusammenarbeit darauf ab, die Systeme kollektiver Sicherheit zu stärken, denen beide Länder angehören. Sie zielt darauf ab, die Sicherheit Europas insgesamt zu erhöhen.
Besonderes Augenmerk wird auf die Koordinierung mit den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, anderen Verbündeten und der NATO gelegt.
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Kategorie: Politik