Rundfunkstaatsvertrag

Rundfunkbeitrag: Mündliche Verhandlung zu „Rundfunkfinanzierung II“

Mai 15, 2026 6:59 pm Veröffentlicht von

Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkfinanzierung II“

Dienstag, den 23. Juni 2026, 10.00 Uhr

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 23. Juni 2026, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe,

über die Verfassungsbeschwerden des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) sowie der neun Rundfunkanstalten, die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossen sind. Beide Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Unterlassen einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 1. Januar 2025.

Hintergrund: Die Beschwerdeführer sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl in ihrem 24. Bericht im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro. Die Empfehlung bezog sich auf eine Beitragsperiode von 2025 bis 2028. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen im Dezember 2024, an der bisherigen Höhe des Rundfunkbeitrags für einen Zeitraum von zwei Jahren festzuhalten.

Unter anderem verwies der Beschluss auf angestoßene Reformen. Im Nachgang zum Beschluss trat am 1. Dezember 2025 der Reformstaatsvertrag in Kraft. Ein Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags wurde hingegen mit Ablauf des 30. November 2025 gegenstandslos. Die KEF überprüfte in ihrem 25. Bericht von Februar 2026 vor allem die Entwicklung der einzelnen Erträge und Aufwände der Rundfunkanstalten. Der Bericht erfasste die Beitragsperiode von 2025 bis 2028. Zur Deckung des nun festgestellten Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfahl die KEF eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar 2027 von 18,36 Euro auf 18,64 Euro.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/

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