Staatliche Förderung: Kommission mehr als 800 Mio. EUR für litauische Entwicklungsbank
Mai 5, 2026 9:51 pmKommission genehmigt staatliche Beihilfe von mehr als 800 Mio. EUR für litauische Entwicklungsbank
Die Europäische Kommission hat Kapitalzuführungen in Höhe von 813 Mio. EUR und 15 Mio. EUR pro Jahr in Form von Befreiungen von der Körperschaftsteuer und von Dividendenzahlungen zugunsten der litauischen Entwicklungsbank Investicijos į Lietuvos ekonomiką (im Folgenden „ILTE“) nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Maßnahmen werden vom litauischen Finanzministerium bereitgestellt.
Die Maßnahmen Litauens
Litauen hatte Kapitalzuführungen in Form von Eigenkapital (813 Mio. EUR) und Befreiungen von der Körperschaftsteuer und von Dividendenzahlungen (15 Mio. EUR pro Jahr) zugunsten von ILTE bei der Kommission angemeldet. Dadurch soll ILTE in die Lage versetzt werden, finanziell tragfähige und effiziente Investitionen in verschiedenen Wirtschaftszweigen sicherzustellen, die von Marktversagen betroffen sind. Die Tätigkeiten von ILTE sollen gewährleisten, dass Finanzmittel für Vorhaben bereitgestellt werden, deren Träger Schwierigkeiten haben, ausreichende Finanzmittel zu erhalten. Förderfähig sind Unternehmensvorhaben in den Bereichen Landwirtschaft, erneuerbare Energien, Fernwärme, Gebäuderenovierung, Verkehr, Energie, Verteidigung sowie digitale und soziale Infrastruktur. In diesen Bereichen mangelt es aufgrund hoher Investitionssummen, langer Amortisationszeiten, höherer Risiken, begrenzter Risikobereitschaft und/oder Anforderungen privater Geldgeber häufig an ausreichender Marktfinanzierung.
Untersuchung der Kommission
Die Kommission hat die litauischen Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), dem zufolge Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission insbesondere Folgendes fest:
- Die Maßnahmen fördern die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Unternehmen, erneuerbare Energien, Fernwärme, Gebäuderenovierung, Verkehr, Energie, Verteidigung sowie digitale und soziale Infrastruktur.
- Die Beihilfe ist erforderlich und geeignet, um ihre Ziele zu erreichen. Sie ist zudem angemessen, da sie auf die Schließung von Marktlücken beschränkt ist, sodass Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.
- Litauen hat mehrere Maßnahmen zugesagt, um sicherzustellen, dass ILTE keine auf dem litauischen Markt tätigen privaten Finanzinstitute unterbieten wird, darunter die Beschränkung der Finanztätigkeiten auf einschlägiges Marktversagen sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Verdrängung privater Wirtschaftsbeteiligter.
- Daher hat die Kommission die litauischen Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV stellt eine Maßnahme eine staatliche Beihilfe dar, wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind: i) Die Maßnahme muss von den Mitgliedstaaten aus staatlichen Mitteln gewährt werden, ii) die Maßnahme muss bestimmten Unternehmen einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, iii) der Vorteil muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, und iv) die Maßnahme muss den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Alle Maßnahmen, die mit staatlichen Beihilfen verbunden sind, müssen bei der Kommission zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden, außer wenn die betreffenden Beihilfen unter eine Gruppenfreistellung fallen.
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