Standortdaten: Databroker müssen für Polizei tabu sein
Juni 9, 2026 8:01 amDatabroker müssen für Polizei tabu sein
(Berlin) – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Polizeibehörden von Bund und Ländern auf, keine Standortdaten kommerzieller Databroker zu verwenden und zu speichern. Diese Daten ermöglichen die Erstellung von Bewegungsprofilen, für die sonst eine Funkzellenabfrage erforderlich ist, die unter Richtervorbehalt steht. Der DJV reagiert damit auf Medienberichte, nach denen das Landeskriminalamt von Mecklenburg-Vorpommern die Nutzung von Databroker- Material eingeräumt hat. Das LKA Brandenburg räumte ein, andere Daten zu nutzen. Fünf weitere LKA’s haben dies verneint, neun Landeskriminalämter haben Medienanfragen von Netzpolitik.org unbeantwortet gelassen. Antworten fehlen auch von Bundespolizei und Bundeskriminalamt. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sieht in der Datennutzung Gefahren für den Journalismus: „Wo sich ein Reporter aufhält und welche Stationen er in den letzten Stunden angesteuert hat, geht die Polizei nichts an.“ Der Gesetzgeber sei angehalten, hier die nötige Klarheit zu schaffen: „Wenn die Polizei das Material von Datenhändlern nutzt, will sie offenbar die Hürden der Funkzellenabfrage umgehen. Aus Sicht der Ermittler verständlich, aus Sicht des Informantenschutzes der Journalistinnen und Journalisten verheerend.“
Der DJV-Vorsitzende fordert darüber hinaus mehr Transparenz zum polizeilichen Databroking: „Bundespolizei, BKA und die neun Landeskriminalämter, die sich bisher in Schweigen hüllen, müssen die gestellten Fragen beantworten“, so Beuster.
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Stichwörter: nachrichten, Standortdaten