Studium Deutschland: Erasmus Programm – 17 Millionen Menschen EU-weit – eine Million aus Deutschland. Wer hat welche Vor- und Nachteile?
Juni 9, 2026 6:47 amHochschulen & Europa: Erasmus erreicht Marke von einer Million geförderten Studierenden aus Deutschland
(Bonn) – Das EU-Programm Erasmus+ hat einen historischen Meilenstein erreicht: Seit Programmstart 1987 sind eine Million Studierende aus Deutschland mit Förderung von Erasmus+ zu einem Studien- oder Praktikumsaufenthalt ins Ausland gegangen. Dies teilte die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) in Bonn mit. Mit einer Social-Media-Aktion unter dem Titel „One in One Million“ würdigt die NA DAAD ab Montag (8.6.) die Erfolgsgeschichte des europäischen Austauschprogramms an deutschen Hochschulen.
„Seit fast 40 Jahren verbindet Erasmus+ junge Menschen in Europa und darüber hinaus. Eine Million Studierende aus Deutschland, die mit Erasmus im Ausland waren, sind ein starkes Zeichen für die Kraft des Programms. Hinter dieser Zahl stehen eine Million Bildungswege, prägende Auslandserfahrungen, persönliche Entwicklungen und oftmals auch Partnerschaften. Erasmus+ eröffnet neue Perspektiven für Studium, Beruf und Leben – und macht Europa konkret erfahrbar“, sagte DAAD-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee. „Eine Million Erasmus+ Studierende aus Deutschland zeigen, wie tief Erasmus+ an deutschen Hochschulen verankert ist. Möglich wurde diese Erfolgsgeschichte durch das große Engagement der Hochschulen und ihrer International Offices, Erasmus-Koordinatorinnen und -Koordinatoren sowie vieler Partnerhochschulen in Europa und weltweit. Erasmus+ steht heute wie kaum ein anderes Programm für gelebte europäische Zusammenarbeit und internationale Hochschulkooperation“, ergänzte Dr. Stephan Geifes, Direktor der NA DAAD.
17 Millionen Menschen EU-weit – eine Million aus Deutschland
Seit dem Start des Programms 1987 haben europaweit mehr als 17 Millionen Studierende und Hochschulangehörige an Erasmus+ teilgenommen. Aus Deutschland gingen seitdem eine Million Studierende mit einer Förderung von Erasmus+ ins Ausland; zugleich kamen knapp eine Million internationale Studierende über das Programm nach Deutschland.
Zu den beliebtesten Zielländern deutscher Erasmus-Studierender zählen seit Jahren Spanien, Frankreich und Italien. Zählt man Studierende und Hochschulangehörige aus Deutschland, die von Erasmus gefördert wurden, zusammen, so kommt man auf rund 1,1 Millionen Menschen. Die Marke von einer Million geförderten Studierenden aus Deutschland wird nach Berechnungen der NA DAAD im laufenden Erasmus+ -Förderzeitraum erreicht. Grundlage der Berechnung sind die seit 1987 erfassten Studierendenmobilitäten aus Deutschland. Die Millionengrenze wurde nach den Berechnungen im März 2026 überschritten.
Programmstart und Weiterentwicklung
Das Erasmus-Programm startete im Wintersemester 1987/88. Bereits im ersten Durchgang waren rund 70 deutsche Hochschulen beteiligt. Aus dem vor 39 Jahren gestarteten Austauschprogramm für Studienaufenthalte ist inzwischen ein breit angelegtes europäisches Bildungsprogramm geworden: Heute fördert Erasmus+ an deutschen Hochschulen nicht nur Studienaufenthalte im Ausland, sondern auch Praktika, Kurzzeit- und Blended-Mobility-Formate, Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte von Hochschulpersonal sowie internationale Hochschulkooperationen.
Wirkung für Beruf, Karriere und persönliche Entwicklung
Die Wirkung von Erasmus+ reicht über Studium und Hochschule hinaus: Ehemalige Erasmus-Geförderte berichten regelmäßig, dass ihre Auslandserfahrungen neue Perspektiven auf Europa, auf ihre persönliche Entwicklung und auf ihre beruflichen Chancen eröffnet haben. Auch im Berufsleben sind internationale Erfahrungen gefragt: Sie stärken Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen, Eigenständigkeit und die Fähigkeit, in internationalen Teams zu arbeiten. Zudem wirkt Erasmus+ als europäisches Programm auch gesellschaftlich: Eine Befragung der NA DAAD zur letzten Europawahl zeigte, dass 85 Prozent der befragten ehemaligen Erasmus-Geförderten an der Wahl teilnehmen wollten. Die Europäische Kommission schätzt zudem, dass aus Partnerschaften, die während Erasmus-Aufenthalten entstanden sind, rund eine Million Kinder hervorgegangen sind. Diese sogenannten „Erasmus-Babies“ gelten bis heute als Sinnbild für gelebte europäische Begegnung.
Mitmachkampagne an den Hochschulen
Anlässlich des Meilensteins lädt die NA DAAD deutsche Hochschulen dazu ein, stellvertretend ihren „einmillionsten Erasmus-Studierenden“ oder ihre „einmillionste Erasmus-Studierende“ zu benennen. Unter dem Titel „One in One Million“ sollen persönliche Auslandserfahrungen, erworbene Kompetenzen und europäische Begegnungen sichtbar werden. Begleitet wird die Aktion in den sozialen Medien unter dem Hashtag #OneInOneMillion.

Redaktionelles: Wer hat welche Vor- und Nachteile?
Wichtige Einschränkung: Erasmus-Gaststudierende „belegen“ nicht dauerhaft reguläre Studienplätze wie Vollstudierende mit Abschlussziel. Sie kommen meist zeitlich befristet über Austauschvereinbarungen. Für die Belastung deutscher Hochschulen sind deshalb zwei Zahlen sauber zu trennen: Im Wintersemester 2024/2025 waren rund 402.083 internationale Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung an deutschen Hochschulen eingeschrieben; das entspricht rechnerisch rund 14,0 Prozent aller Studierenden. Daneben gab es 492.087 ausländische Studierende nach Staatsangehörigkeit, also einschließlich Bildungsinländerinnen und Bildungsinländern; das entspricht rund 17,2 Prozent.
Bei Erasmus selbst meldet der DAAD aktuell: Seit 1987 gingen eine Million Studierende aus Deutschland mit Erasmus-Förderung ins Ausland; zugleich kamen knapp eine Million internationale Studierende über Erasmus nach Deutschland. Das ist aber eine kumulierte Zahl über fast vier Jahrzehnte, keine aktuelle Zahl gleichzeitig belegter Plätze. Für das Wintersemester 2024/2025 weist „Wissenschaft weltoffen kompakt 2026“ bei internationalen Studierenden 18.447 Personen aus, die keinen Abschluss anstreben; diese Gruppe kann Austauschstudierende enthalten, ist aber nicht deckungsgleich mit Erasmus.
Der Numerus Clausus gilt grundsätzlich auch für internationale Bewerberinnen und Bewerber, wenn der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Der DAAD unterscheidet zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Auswahlverfahren nötig. Hochschulstart erklärt zudem, dass viele Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland zulassungsrechtlich deutschen Bewerberinnen und Bewerbern gleichgestellt sind, etwa Bildungsinländer, Angehörige der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums. Für bundesweit beschränkte Fächer wie Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie läuft die Bewerbung über Hochschulstart; bei örtlich beschränkten Studiengängen entscheidet die jeweilige Hochschule beziehungsweise das jeweilige Verfahren.
Zur Finanzierung gibt es keine einfache Haushaltszeile „Kosten ausländische Studierende“. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet in einer Studie für den DAAD mit aktuellen Kosten von 10.950 Euro pro Jahr für einen Studienplatz internationaler Studierender und 54.750 Euro für ein vollständiges Studium über fünf Jahre.
Auf Basis von 402.083 internationalen Studierenden ergäbe das rechnerisch rund 4,4 Milliarden Euro pro Jahr; auf Basis von 492.087 ausländischen Studierenden nach Staatsangehörigkeit rund 5,4 Milliarden Euro. Das ist eine Modellrechnung, keine amtliche Ausgabenbuchung. Zum Vergleich: Die gesamten Hochschulausgaben in Deutschland lagen 2023 laut Statistischem Bundesamt bei 75,2 Milliarden Euro für Lehre, Forschung und Krankenbehandlung.
Nicht korrekt wäre die pauschale Aussage, es kämen „nur arme Studierende“ nach Deutschland. Der DAAD verlangt für visumpflichtige Studierende einen Finanzierungsnachweis; seit 1. Januar 2023 nennt der DAAD 934 Euro pro Monat beziehungsweise 11.208 Euro pro Jahr. Die Sozialerhebung zeigt außerdem, dass internationale Studierende häufig aus akademischen Elternhäusern kommen: knapp 70 Prozent gegenüber 57 Prozent bei deutschen Studierenden. Ältere Studien verweisen zugleich darauf, dass verfügbare Monatsbudgets nach Herkunftsregion stark unterscheiden können.
Bei den Fächern dominieren klar technische und wirtschaftsnahe Studienrichtungen
Im Wintersemester 2024/2025 waren 171.619 internationale Studierende in Ingenieurwissenschaften eingeschrieben, das sind 42,7 Prozent. Danach folgen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit 101.898 Personen beziehungsweise 25,3 Prozent sowie Mathematik und Naturwissenschaften mit 47.757 Personen beziehungsweise 11,9 Prozent. Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften lagen bei 18.935 Personen beziehungsweise 4,7 Prozent.
Studiengebühren sind in Deutschland überwiegend nicht allgemein erhoben, aber es gibt Ausnahmen. Der DAAD nennt Baden-Württemberg mit 1.500 Euro pro Semester für Studierende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union; Promovierende sind davon ausgenommen. In Bayern können seit neuerer Rechtslage ebenfalls Gebühren für internationale Studierende außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums anfallen, wobei die Hochschulen selbst entscheiden.
Fazit: Aktuell sind etwa 14 Prozent der Studierenden in Deutschland internationale Studierende im engeren Sinn; nach Staatsangehörigkeit liegt der Anteil ausländischer Studierender bei gut 17 Prozent. Der Numerus Clausus wird bei beschränkten Fächern nicht einfach umgangen. Die öffentliche Finanzierung lässt sich nur modellhaft schätzen und liegt je nach zugrunde gelegter Gruppe rechnerisch bei rund 4,4 bis 5,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die stärkste Nachfrage kommt aus Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Naturwissenschaften.
Quellen: Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Erasmus erreicht Marke von einer Million geförderten Studierenden aus Deutschland“, Pressemitteilung, 2026. Deutscher Akademischer Austauschdienst: „In Deutschland studieren – Voraussetzungen“, Informationen zu Zulassung, Numerus Clausus und Finanzierungsnachweis. Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Finanzen“, Informationen zu Studienkosten und möglichen Gebühren für internationale Studierende. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Wissenschaft weltoffen kompakt 2026“, Daten zu internationalen Studierenden in Deutschland, Fächergruppen und Herkunft. Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: „Zuwanderung über die Hochschulen“, Studie 2025, Berechnungen zu Kosten und fiskalischen Effekten internationaler Studierender. Statistisches Bundesamt: Hochschulausgaben 2023, Angaben zu Gesamtausgaben deutscher Hochschulen.
Studiumabbruch und Durchfallquoten
Belastbare Vergleichszahlen gibt es vor allem zur Studienabbruchquote, nicht zu einer allgemeinen „Durchfallquote“ einzelner Prüfungen. Nach der aktuellen Auswertung von DAAD und DZHW auf Basis der Studienverlaufsstatistik des Statistischen Bundesamtes liegen internationale Studierende nur moderat über deutschen Studierenden: Beim Anfängerjahrgang 2020 brachen innerhalb der ersten drei Fachsemester 15,7 Prozent der internationalen Bachelorstudierenden ab, bei deutschen Bachelorstudierenden waren es 12,8 Prozent. Im Master lagen internationale Studierende bei 9,2 Prozent, deutsche Studierende bei 5,8 Prozent.
Wichtig ist die methodische Einschränkung: Diese neuen Daten erfassen nur die ersten drei Fachsemester. Außerdem werden nur internationale Studierende mit Abschlussabsicht in Deutschland einbezogen, also keine reinen Gast- oder Austauschstudierenden. DAAD und DZHW weisen ausdrücklich darauf hin, dass frühere Schätzverfahren die Unterschiede zwischen deutschen und internationalen Studierenden offenbar überschätzten. In der Tendenz bedeutet das: Internationale Studierende brechen im Bachelor etwa drei Prozentpunkte häufiger ab als deutsche Studierende. Im Master beträgt der Abstand ebenfalls rund drei Prozentpunkte. Relativ wirkt der Abstand im Master größer, weil die deutsche Vergleichsquote niedriger ist. Der DAAD fasst die neue Datenlage deshalb so zusammen, dass die Abbruchquote internationaler Studierender nur leicht höher liegt als bei deutschen Studierenden und deutlich niedriger ausfällt als früher angenommen.
Nach Fächergruppen zeigen sich deutliche Unterschiede. Bei internationalen Bachelorstudierenden ist die Abbruchquote in den Geisteswissenschaften besonders hoch; Wissenschaft weltoffen nennt hier rund 20 Prozent. Niedriger liegen unter anderem Kunst und Kunstwissenschaft. Nach Hochschulart fallen die Abbruchquoten an Kunst- und Musikhochschulen deutlich niedriger aus als an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Ältere Berechnungen kamen noch zu deutlich höheren Werten: Für internationale Studierende wurden früher 41 Prozent im Bachelor und 28 Prozent im Master genannt. Die aktuelle DAAD-DZHW-Auswertung betont jedoch, dass diese alten Schätzwerte auf einer anderen Methode beruhten und nach neuer Studienverlaufsstatistik wahrscheinlich zu hoch lagen.
Quellen: Deutscher Akademischer Austauschdienst: „High number of international students in Germany again – dropout rates lower than previously assumed“, Pressemitteilung, 26. November 2025. Deutscher Akademischer Austauschdienst, Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung: „Wissenschaft weltoffen 2025. Daten und Fakten zur Internationalität von Studium und Forschung in Deutschland und weltweit“, Kapitel zu Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern internationaler Studierender. Statistisches Bundesamt: Studienverlaufsstatistik, Sonderauswertung für „Wissenschaft weltoffen 2025“.
Welcher Studententyp geht warum ins Ausland?
Die belastbarsten Daten betreffen nicht nur Erasmus, sondern allgemein inländische Studierende an deutschen Hochschulen mit studienbezogenen Auslandsaufenthalten. Das Profil ist sozial erkennbar selektiv: Studierende gehen häufiger ins Ausland, wenn sie weiblich sind, aus akademischem Elternhaus stammen, einen Migrationshintergrund haben, keine Kinderverantwortung tragen und nicht studienerschwerend beeinträchtigt sind. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung nennt für 2021 bei realisierten Auslandsaufenthalten 13,9 Prozent für Studierende aus akademischem Elternhaus gegenüber 10,0 Prozent aus nicht akademischem Elternhaus; bei geplanten Auslandsaufenthalten lag der Abstand bei 27,6 Prozent gegenüber 16,8 Prozent.
Bei den Motiven steht nicht zuerst Karriere, sondern persönliche Entwicklung: 96,9 Prozent der Studierenden mit realisiertem oder geplantem Auslandsaufenthalt nannten Persönlichkeitsentwicklung als starken Grund, 95,3 Prozent bessere Sprachkenntnisse und 93,7 Prozent das Kennenlernen anderer Kulturen. Arbeitsmarktchancen wurden mit 62,5 Prozent deutlich seltener genannt. Interessant ist: Studierende aus nicht akademischem Elternhaus nannten Arbeitsmarktchancen sogar etwas häufiger als Studierende aus akademischem Elternhaus.
Studiengebühren zahlen Erasmus-Studierende an der ausländischen Gasthochschule grundsätzlich nicht. Der Deutsche Akademische Austauschdienst nennt ausdrücklich die Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule. Zusätzlich gibt es je nach Zielland und Hochschule einen finanziellen Zuschuss; die genaue Förderhöhe hängt unter anderem von Lebenshaltungskosten, Zahl der Anträge, Entfernung und weiteren Finanzhilfen ab. Kleine Kosten, Lebenshaltung, Unterkunft, Reisen oder besondere Gebühren außerhalb des Erasmus-Rahmens können trotzdem anfallen.
Außerhalb von Erasmus ist die Lage anders: Bei einem selbst organisierten Auslandsstudium oder einem kompletten Studium im Ausland können Studiengebühren je nach Land und Hochschule anfallen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst weist allgemein darauf hin, dass bei Auslandsstudien zusätzliche Kosten durch Studiengebühren, Anreise, Unterkunft und Verpflegung entstehen können; zugleich verweist er auf Stipendien, Erasmus, Promos, Auslandsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Bildungskredit.
Ob diese Studierenden sich das Auslandsstudium auch selbst bezahlen könnten, lässt sich aus den Quellen nicht pauschal ableiten. Die Daten sprechen aber klar gegen die Annahme, dass Finanzierung keine Rolle spielt: Für Studierende ohne realisierte oder geplante Auslandsaufenthalte war finanzielle Belastung mit 66,7 Prozent der wichtigste Hinderungsgrund. Bei Studierenden aus nicht akademischem Elternhaus lag dieser Wert bei 72,5 Prozent, bei Studierenden aus akademischem Elternhaus bei 60,8 Prozent. Das heißt: Akademikerhaushalte sind bei Auslandsaufenthalten überrepräsentiert, aber auch dort bleibt Finanzierung für viele ein Hindernis.
Bei den Zielländern und Regionen dominiert Europa. In der Auswertung „Wissenschaft weltoffen 2023“ entfielen 58,7 Prozent der temporären studienbezogenen Auslandsaufenthalte inländischer Studierender auf Westeuropa. Die wichtigsten Gastländer waren das Vereinigte Königreich mit 9,6 Prozent, Frankreich mit 8,9 Prozent, Spanien mit 8,3 Prozent, die Vereinigten Staaten mit 6,2 Prozent und Italien mit 4,6 Prozent. Rund drei Viertel der auslandsmobilen Studierenden nutzten Förderprogramme; Erasmus war mit etwa 49 Prozent das wichtigste Programm.
Quellen: Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Auslandsstudium mit Erasmus+“, Informationen der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit. Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Finanzierung klären“, Informationen zu Studiengebühren, Stipendien, Erasmus, Promos, Auslandsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Bildungskredit. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung: Nicolai Netz und Daniel Völk, „Studienbezogene Auslandsmobilität und soziale Ungleichheiten im Kontext der Coronapandemie“, DZHW Brief 03/2023. Deutscher Akademischer Austauschdienst und Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung: „Wissenschaft weltoffen 2023“, Kapitel zur Auslandsmobilität inländischer Studierender.
Was sagen Kritiker
Kritik an Erasmus und studienbezogener Auslandsmobilität richtet sich weniger gegen Austausch an sich, sondern vor allem gegen soziale Selektivität, Finanzierungslücken und begrenzte Wirkungsmessung.
Die zentrale Kritik lautet: Auslandsaufenthalte erreichen nicht alle Studierenden gleichermaßen. Das DZHW zeigt, dass Studierende aus akademischem Elternhaus häufiger Auslandsaufenthalte realisieren oder planen als Studierende aus nicht akademischem Elternhaus. Als wichtigster Hinderungsgrund wird finanzielle Belastung genannt; sie trifft Studierende aus nicht akademischem Elternhaus stärker.
Auch der DAAD selbst behandelt soziale Teilhabe als Programmschwerpunkt. Das ist indirekt ein Hinweis darauf, dass Chancengerechtigkeit nicht automatisch gegeben ist. Erasmus+ setzt inzwischen auf zusätzliche Maßnahmen für Inklusion und Diversität, etwa für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Kindern oder anderen erschwerenden Umständen. Kritiker können daraus ableiten: Ohne Sonderförderung bleibt das Programm für manche Gruppen schwer erreichbar.
Eine weitere Kritik betrifft die Höhe der Förderung
Erasmus befreit zwar in der Regel von Studiengebühren an der Gasthochschule, deckt aber Lebenshaltung, Unterkunft, Kaution, Reise, Versicherungen und Vorfinanzierung nicht immer vollständig ab. Europäische Analysen beschreiben deshalb ein „Mehrgeschwindigkeits-Erasmus“: Wer aus wohlhabenderen Haushalten oder Ländern kommt, kann Mehrkosten leichter tragen; für Studierende mit wenig finanzieller Reserve bleibt ein Auslandsaufenthalt riskanter.
Der Europäische Rechnungshof kritisierte Erasmus+ nicht wegen fehlenden Nutzens, sondern wegen Messbarkeit und Steuerung. In einem Sonderbericht stellte er fest, dass Erasmus+ zwar europäischen Mehrwert in mehreren Facetten erzeugt, die Leistungsmessung aber verbessert werden müsse. Kritisch ist damit: Erfolg wird häufig über Teilnehmerzahlen und Erfahrungsberichte sichtbar, aber nicht immer ausreichend über harte, vergleichbare Wirkungskennzahlen.
Eine ältere, aber weiterhin häufig zitierte Kritik kommt vom Centrum für Hochschulentwicklung: Auslandsmobilität sei sozial selektiv. Das Arbeitspapier „Herkunft macht mobil“ beschreibt, dass soziale Herkunft bei Auslandsstudium und Auslandspraktikum eine Rolle spielt. Diese Kritik passt zu neueren DZHW-Daten, auch wenn sich die Ungleichheiten während der Corona-Pandemie laut „Wissenschaft weltoffen“ nicht stark verschärft haben.
Zusammengefasst sagen Kritiker: Erasmus+ ist ein Austauschprogramm, aber kein vollständig sozial ausgeglichenes Instrument. Wer finanzielle Rücklagen, akademische Unterstützung im Elternhaus, gute Sprachkenntnisse und flexible Lebensumstände mitbringt, hat bessere Chancen, den Auslandsaufenthalt tatsächlich zu nutzen. Die Gegenposition von DAAD und Programmträgern lautet: Genau deshalb werden Inklusion, Zusatzförderung und neue Formate wie kürzere Aufenthalte oder Blended Mobility ausgebaut.
Quellen: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung: Nicolai Netz und Daniel Völk, „Studienbezogene Auslandsmobilität und soziale Ungleichheiten im Kontext der Coronapandemie“, DZHW Brief 03/2023. Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Erasmus+ Soziale Teilhabe“, Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit. Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Chancengerechtigkeit über Grenzen hinweg – Erasmus+ in der Hochschulbildung“, 2026. Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht „Mobilität im Rahmen von Erasmus+: Millionen von Teilnehmern und europäischer Mehrwert in zahlreichen Facetten, doch muss die Leistungsmessung weiter verbessert werden“, 2018. Centrum für Hochschulentwicklung: „Herkunft macht mobil. Soziale Selektivität bei Auslandsstudium und Auslandspraktikum“, Arbeitspapier 196. European Data Journalism Network: „Multi-speed Erasmus: economic inequalities and higher education opportunities“, 2022. Voxeurop: „Erasmus, a European hit affected by inequality“, 2022.
Wie wird “erfolgreich” von wem definiert?
„Erfolgreich“ wird je nach Quelle unterschiedlich definiert. Beim DAAD und bei der Europäischen Kommission bedeutet Erfolg nicht nur „Job gefunden“, sondern vor allem: mehr Mobilität, höhere Zufriedenheit, Kompetenzgewinn, Internationalisierung der Hochschulen, europäische Verständigung und berufliche Vorteile. Der DAAD spricht in der Wirkungsstudie 2025 von persönlicher, hochschulischer und gesamteuropäischer Wirkung; die Befragung umfasst über 19.000 Erasmus-Alumni aus der Programmgeneration 2014 bis 2020.
Für Studierende wird Erfolg vor allem über Selbstauskünfte zu beruflicher Entwicklung und Kompetenzen gemessen. Laut DAAD sehen zwei Drittel der befragten Erasmus-Alumni den Aufenthalt als wichtig oder sehr wichtig für ihre berufliche Entwicklung. Außerdem berichten 93 Prozent von höherer interkultureller Kompetenz, 89 Prozent von verbesserten Sprachkenntnissen, 88 Prozent von stärkerer Kommunikationsfähigkeit und 86 Prozent von mehr Selbstständigkeit. Das zeigt einen plausiblen Arbeitsmarktnutzen, ist aber überwiegend Befragungs- und Selbsteinschätzungsbasis.
Für die direkte Arbeitssuche ist die Aussage vorsichtiger. Die Europäische Kommission nennt in ihrer Erasmus Impact Study, dass Erasmus-Studierende langfristig seltener arbeitslos sind: Sie seien halb so häufig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen wie nicht mobile Studierende, und fünf Jahre nach Abschluss liege ihre Arbeitslosenquote 23 Prozent niedriger. Außerdem werde mehr als jedem dritten Erasmus-Praktikanten eine Stelle im Praktikumsunternehmen angeboten. Diese Zahlen sprechen für einen Vorteil beim Berufseinstieg, aber sie beweisen nicht in jedem Einzelfall, dass Erasmus allein die Ursache ist.
Aus Unternehmenssicht ist das Bild gemischter. Eine DAAD-IW-Unternehmensbefragung zeigt: Auslandserfahrung wird nicht von allen Arbeitgebern als starkes Auswahlkriterium gewertet. Fast ein Drittel der Unternehmen bezeichnet einen Auslandsaufenthalt während des Studiums im Rekrutierungsprozess als „überhaupt nicht wichtig“. Deutlich wichtiger ist vielen Unternehmen Praxiserfahrung während des Studiums, etwa Praktika oder Werkstudententätigkeiten. Damit hilft Erasmus besonders dann bei der Arbeitssuche, wenn der Aufenthalt mit praktischer Erfahrung, Sprachkompetenz oder internationalem Arbeitsbezug verbunden ist.
Für Unternehmen wird Erfolg anders definiert: relevant sind internationale Teamfähigkeit, Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenz und Zugang zu internationalen Netzwerken. Die DAAD-IW-Studie zeigt, dass Unternehmen mit internationalem Geschäft Auslandsaufenthalte häufiger als wichtig einschätzen. Von den Unternehmen, die Auslandsaufenthalte als wichtig bewerten, sehen 54,8 Prozent internationale Geschäftsbeziehungen als sehr oder eher wichtig für ihren Unternehmenserfolg. Das bedeutet: Der Nutzen ist branchen- und unternehmensabhängig, nicht automatisch überall gleich hoch.
Für Hochschulen wird Erfolg vor allem über Internationalisierung gemessen. Dazu zählen internationale Kooperationen, Austauschzahlen, Hochschulprofile und internationale Studienangebote. Der DAAD meldet für 2025 mehr als 250 Millionen Euro Erasmus-Mittel für Mobilität an deutschen Hochschulen und rund 100.000 geförderte Aufenthalte nach oder aus Deutschland. Davon gingen nahezu 62.000 Geförderte aus Deutschland ins Ausland, über 38.000 kamen nach Deutschland.
Für Europa wird Erfolg politisch und gesellschaftlich definiert: grenzüberschreitende Verständigung, europäische Identifikation, Mobilität, Netzwerke und Zusammenarbeit. Kritisch daran ist: Solche Ziele sind schwerer messbar als Arbeitslosenquoten oder Einkommen. Der Europäische Rechnungshof kritisierte deshalb bereits, dass Erasmus zwar europäischen Mehrwert erzeugt, die Leistungsmessung aber verbessert werden müsse. Diese Kritik betrifft nicht zwingend den Nutzen des Programms, sondern die Frage, wie sauber Erfolg nachgewiesen wird.
Fazit: Erasmus kann bei der Arbeitssuche helfen, besonders über Praktika, Sprachkenntnisse, internationale Erfahrung und persönliche Kompetenzen. Der stärkste direkte Beleg ist das Stellenangebot nach Erasmus-Praktika und die niedrigere spätere Arbeitslosigkeit in EU-Studien. Gleichzeitig zeigen Unternehmensdaten: Ein Auslandsaufenthalt allein ist kein Jobgarant und wird oft schwächer gewichtet als Praxiserfahrung. Am belastbarsten ist daher die Aussage: Erasmus verbessert arbeitsmarktrelevante Voraussetzungen, aber der konkrete Nutzen hängt von Fach, Zielland, Art des Aufenthalts, Praxiserfahrung und Arbeitgeber ab.
Quellen: Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Ein Erfolg für Studierende, Hochschulen und Europa“, Pressemitteilung zur Erasmus-Wirkungsstudie, 29. Januar 2025. Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Erasmus+ Jahresbericht / Wirkungsbericht 2025“, Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit. Europäische Kommission: „The Erasmus Impact Study: Effects of mobility on the skills and employability of students and the internationalisation of higher education institutions“, 2014. Institut der deutschen Wirtschaft und Deutscher Akademischer Austauschdienst: „Die Bedeutung studienbezogener Auslandsaufenthalte im Transformationsprozess der deutschen Wirtschaft“, Unternehmensbefragung 2024/2025. Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht „Mobilität im Rahmen von Erasmus+: Millionen von Teilnehmern und europäischer Mehrwert in zahlreichen Facetten, doch muss die Leistungsmessung weiter verbessert werden“, 2018.
Auswahlverfahren
Die Auswahlverfahren müssen transparent und fair sein, sind aber nicht bundesweit einheitlich standardisiert. Die Europäische Kommission schreibt vor, dass die entsendende Hochschule Bewerberinnen und Bewerber „fair and transparent“ auswählen muss. Gleichzeitig gibt es kein zentrales Erasmus-Bewerbungsformular und keine zentrale bundesweite Rangliste; die Bewerbung läuft über die jeweilige Hochschule beziehungsweise deren International Office oder Erasmus-Stellen.
In der Praxis bedeutet das: Jede Hochschule beziehungsweise jeder Fachbereich legt eigene Auswahlkriterien fest, solange sie mit den Erasmus-Regeln vereinbar sind. Beispiele zeigen deutliche Unterschiede. Die Technische Universität München nennt allgemein Voraussetzungen wie Immatrikulation, Abschluss des ersten Studienjahres im Bachelor, ausreichende Sprachkenntnisse und Mindestleistungen an der Partneruniversität. In einzelnen Fachbereichen werden zusätzlich Motivation, Studienvorhaben, Sprachkenntnisse, Studienverlauf, Noten, Engagement und Vollständigkeit der Unterlagen bewertet.
Damit ist das Verfahren teilstandardisiert: Standardisiert sind Grundprinzipien, Erasmus-Rahmen, Fristen, Dokumente, Learning Agreement, Gebührenbefreiung und Anerkennung. Nicht vollständig standardisiert sind Gewichtung der Kriterien, konkrete Punktesysteme, Rolle von Auswahlgesprächen und Zusammensetzung der Auswahlgremien. Ein Beispiel aus der TUM School of Natural Sciences zeigt, dass Unterlagen formal und inhaltlich bewertet werden, Kriterien wie Motivation, akademisches Vorhaben, Kursplanung, Noten, Sprachkenntnisse und außerfachliches Engagement zählen und ein persönliches Auswahlgespräch nicht ausgeschlossen ist.
Zur Frage der Studentenvertretung: Ein allgemeines, durch Erasmus vorgegebenes Mitentscheidungsrecht der Studentenvertretung war in den geprüften offiziellen Quellen nicht auffindbar. Die EU-Vorgabe verlangt faire und transparente Auswahl, nennt aber keine verpflichtende Beteiligung von Studierendenvertretungen an der Platzvergabe. Auch die geprüften Hochschulbeispiele zeigen eher Entscheidungen durch International Offices, Erasmus-Beauftragte, Fachstellen oder Auswahlkommissionen. In einem TUM-Medizin-Beispiel entscheidet ausdrücklich die Auslandsbeauftragte des Student Offices anhand festgelegter Kriterien über die Auswahl. Eine Beteiligung von Studierendenvertretungen ist deshalb nicht ausgeschlossen, aber sie hängt von der jeweiligen Hochschulordnung, Fakultätsstruktur oder internen Praxis ab. Möglich wäre zum Beispiel beratende Beteiligung in Fakultätsgremien, Senat, Studienkommissionen oder internationalen Ausschüssen, sofern die Hochschule dies vorsieht. Ein automatisches Recht, Erasmus-Plätze konkret mitzuvergeben, ergibt sich aus den geprüften Erasmus-Quellen aber nicht.
Eine Beteiligung von Studierendenvertretungen ist deshalb nicht ausgeschlossen, aber sie hängt von der jeweiligen Hochschulordnung, Fakultätsstruktur oder internen Praxis ab. Möglich wäre zum Beispiel beratende Beteiligung in Fakultätsgremien, Senat, Studienkommissionen oder internationalen Ausschüssen, sofern die Hochschule dies vorsieht. Ein automatisches Recht, Erasmus-Plätze konkret mitzuvergeben, ergibt sich aus den geprüften Erasmus-Quellen aber nicht.
Kritisch bleibt: Transparenz bedeutet nicht zwingend, dass Bewerberinnen und Bewerber die genaue Punktzahl, Rangliste oder vollständige Begründung der Auswahl automatisch öffentlich einsehen können. Transparent ist das Verfahren vor allem dann, wenn Kriterien, Fristen, Unterlagen, Zuständigkeiten und Auswahlablauf vorher klar veröffentlicht werden. Ob das im Einzelfall ausreichend geschieht, muss man an der konkreten Hochschule und am konkreten Fachbereich prüfen.
Quellen: Europäische Kommission: „Studying abroad – Erasmus+“, Informationen zu Bewerbung, fairer und transparenter Auswahl, Gebührenbefreiung und Anerkennung. Europäische Kommission: „Erasmus+ Programme Guide 2026“, Version 1 vom 12. November 2025. Technische Universität München: „Erasmus – Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union“, Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsverfahren. Technische Universität München, School of Medicine and Health: „Erasmus+“, Auswahlkriterien und Platzvergabe. Technische Universität München, School of Medicine and Health, Professional Profile Medicine: „Erasmus+ SMS und Swiss-European Mobility Programme“, Auswahlverfahren durch Student Office. Technische Universität München, School of Natural Sciences: „Erasmus+ SMS und Swiss-European Mobility Programme“, Auswahlkriterien und Auswahlverlauf.
Wer entscheidet?
Im bayerischen Senat sitzen sechs Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Vertretung der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierendenvertretungen. Der Senat entscheidet unter anderem über Rechtsvorschriften der Hochschule, grundsätzliche Forschungsfragen, Studiengänge und Berufungsvorschläge.
Besonders wichtig: Professorinnen und Professoren haben in Senat und Fakultätsrat gesetzlich eine starke Stellung. Wenn Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer dort nach einer Wahl nicht die absolute Mehrheit hätten, muss die Hochschulleitung in Bayern zusätzliche Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe bestellen. Damit ist studentische Mitbestimmung vorhanden, aber strukturell begrenzt.
Studierende können vor allem in diesen Bereichen mitentscheiden oder mitwirken: Senat, Fakultätsrat, Fachschaften, Studierendenvertretung, Landesstudierendenrat, Ausschüsse, Studiengangsfragen, Satzungen, Prüfungs- und Studienordnungen, Studienbedingungen, Qualitätssicherung und Lehrevaluation. Der bayerische Landesstudierendenrat hat zusätzlich das Recht, bei grundlegenden studentischen Hochschulangelegenheiten informiert und angehört zu werden sowie Anregungen und Vorschläge an das Staatsministerium zu richten. Bei der Bewertung von Professorinnen und Professoren muss man sauber unterscheiden: Professorinnen und Professoren sind keine normalen „Dienstleister“ im privatwirtschaftlichen Sinn. Sie nehmen ihre Aufgaben in Wissenschaft, Forschung, Lehre, Transfer und Weiterbildung selbstständig wahr. Zugleich gehören Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Studienberatung und Hochschulverwaltung ausdrücklich zu ihren Dienstaufgaben.
Studierende dürfen und sollen die Qualität der Lehre bewerten. Das Hochschulrahmengesetz schreibt vor, dass die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre regelmäßig bewertet werden soll; Studierende sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen, und Ergebnisse sollen veröffentlicht werden. In Bayern ist die Studiendekanin oder der Studiendekan verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen; der Lehrbericht enthält Angaben zur Bewertung des Lehrangebots durch Studierende.
Das bedeutet aber nicht, dass Studierende Professorinnen und Professoren direkt „absetzen“ oder deren Dienstleistung wie Kundinnen und Kunden sanktionieren können. Studentische Bewertungen fließen in Lehrevaluation, Lehrberichte, Qualitätssicherung, Studiengangsentwicklung und teilweise Berufungsverfahren ein. In Bayern soll die Studiendekanin oder der Studiendekan in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen. Bei Pflichtverletzungen liegt die eigentliche Aufsicht nicht bei Studierenden, sondern bei Hochschulleitung, Dekanat und zuständigen Dienststellen. In Bayern trägt die Dekanin oder der Dekan zusammen mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan dafür Sorge, dass Professorinnen und Professoren ihre Lehr-, Prüfungs- und Betreuungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen; insoweit besteht ein Aufsichts- und Weisungsrecht.
Das Hochschulsystem ist teilweise demokratisch organisiert, aber nicht wie ein Parlament mit gleich starken Gruppen
Studierende wählen Vertreterinnen und Vertreter und wirken in Hochschulorganen mit. In Bayern regelt das BayHIG ausdrücklich, dass Studierende durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter in Hochschulorganen mitwirken; außerdem muss jede Hochschule Organe der Studierendenvertretung, Fachschaftsvertretungen und ein beschlussfassendes studentisches Organ vorsehen.
Die Macht ist aber ungleich verteilt
Im bayerischen Senat sitzen sechs Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Vertretung der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierendenvertretungen. Der Senat entscheidet unter anderem über Rechtsvorschriften der Hochschule, grundsätzliche Forschungsfragen, Studiengänge und Berufungsvorschläge.
Besonders wichtig: Professorinnen und Professoren haben in Senat und Fakultätsrat gesetzlich eine starke Stellung. Wenn Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer dort nach einer Wahl nicht die absolute Mehrheit hätten, muss die Hochschulleitung in Bayern zusätzliche Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe bestellen. Damit ist studentische Mitbestimmung vorhanden, aber strukturell begrenzt.
Studierende können vor allem in diesen Bereichen mitentscheiden oder mitwirken: Senat, Fakultätsrat, Fachschaften, Studierendenvertretung, Landesstudierendenrat, Ausschüsse, Studiengangsfragen, Satzungen, Prüfungs- und Studienordnungen, Studienbedingungen, Qualitätssicherung und Lehrevaluation. Der bayerische Landesstudierendenrat hat zusätzlich das Recht, bei grundlegenden studentischen Hochschulangelegenheiten informiert und angehört zu werden sowie Anregungen und Vorschläge an das Staatsministerium zu richten.
Fazit: Hochschulen sind demokratisch organisiert, aber als akademische Selbstverwaltung mit starker Professorenmehrheit, nicht als vollständig gleichberechtigtes Modell aller Gruppen. Studierende können mitwählen, mitberaten, in Gremien mitentscheiden, Studienbedingungen kritisieren und Lehre bewerten. Ihre Bewertung hat rechtlich Gewicht in der Qualitätssicherung, ersetzt aber keine Dienstaufsicht und begründet keine unmittelbare Personalentscheidung gegen einzelne Professorinnen und Professoren.
Quellen: Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 27 „Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung“. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 28 „Landesstudierendenrat“. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 35 „Senat“. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 38 „Dekanin, Dekan“. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 40 „Studiendekanin, Studiendekan“. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 48 „Wahlen“. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 50 „Zusammensetzung von Gremien“. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 59 „Dienstaufgaben“. Hochschulrahmengesetz, § 6 „Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter“. Stiftung Akkreditierungsrat: Informationen zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre. Hochschulrektorenkonferenz: Informationen zu Qualitätssicherung und Akkreditierung.
Vergleich der Bundesländer
Im Prinzip ist das in anderen Bundesländern ähnlich, weil deutsche Hochschulen überall als akademische Selbstverwaltung mit gewählten Gruppenvertretungen organisiert sind. Studierende wählen Vertreterinnen und Vertreter und sitzen in Gremien wie Senat, Fakultätsrat, Fachbereichsrat, Studienkommissionen oder Studierendenparlament. Gleichzeitig ist die Mitentscheidung der Studierenden strukturell begrenzt, weil Professorinnen und Professoren in wissenschaftsrelevanten Fragen regelmäßig eine starke Stellung beziehungsweise Mehrheit haben.
Das Grundmodell ist bundesweit ähnlich: studentische Mitwirkung ja, vollständige demokratische Gleichstellung nein. Studierende können wählen, bewerten, beraten und in vielen Fragen mitentscheiden. In Kernfragen von Forschung, Lehre, Berufungen, Prüfungsordnungen und Hochschulstrategie bleibt die Professorenschaft rechtlich und strukturell besonders stark.
Fazit: Hochschulen sind demokratisch organisiert, aber als akademische Selbstverwaltung mit starker Professorenmehrheit, nicht als vollständig gleichberechtigtes Modell aller Gruppen. Studierende können mitwählen, mitberaten, in Gremien mitentscheiden, Studienbedingungen kritisieren und Lehre bewerten. Ihre Bewertung hat rechtlich Gewicht in der Qualitätssicherung, ersetzt aber keine Dienstaufsicht und begründet keine unmittelbare Personalentscheidung gegen einzelne Professorinnen und Professoren.
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