Ukraine Flüchtlinge: 4,40 Mill. Geflüchtete aus Ukraine in der Europäischen Union
April 15, 2026 7:16 pmDie meisten Schutzberechtigten lebten in Deutschland mit 1.267.475 Personen
Am 28. Februar 2026 besaßen insgesamt 4,40 Millionen Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, in der Europäischen Union einen Status des vorübergehenden Schutzes. Gegenüber Ende Januar 2026 stieg die Zahl um 22.415 Personen beziehungsweise 0,5 Prozent.
Die meisten Schutzberechtigten lebten in Deutschland mit 1.267.475 Personen, was 28,8 Prozent der Gesamtzahl in der Europäischen Union entspricht. Danach folgen Polen mit 966.595 Personen beziehungsweise 22,0 Prozent und Tschechien mit 399.630 Personen beziehungsweise 9,1 Prozent.
In 24 EU-Staaten nahm die Zahl der Menschen mit vorübergehendem Schutz zu
Die größten absoluten Anstiege verzeichneten Deutschland mit plus 7.245 Personen beziehungsweise 0,6 Prozent, Tschechien mit plus 2.445 Personen beziehungsweise 0,6 Prozent und Spanien mit plus 2.425 Personen beziehungsweise 0,9 Prozent. Rückgänge gab es in Estland mit minus 710 Personen beziehungsweise 2,1 Prozent, in Frankreich mit minus 465 Personen beziehungsweise 0,9 Prozent sowie in Luxemburg mit minus 5 Personen beziehungsweise 0,1 Prozent.
Die höchsten Quoten je tausend Einwohnerinnen und Einwohner wurden in Tschechien mit 36,6, in Polen mit 26,5 und in der Slowakei mit 26,0 gemessen. Im Durchschnitt der Europäischen Union lag dieser Wert bei 9,8 je tausend Menschen. Zum Stichtag 28. Februar 2026 stellten ukrainische Staatsangehörige mehr als 98,4 Prozent aller Personen mit vorübergehendem Schutz in der Europäischen Union. Erwachsene Frauen machten 43,5 Prozent aus. Minderjährige kamen auf fast ein Drittel mit 30,2 Prozent, während erwachsene Männer etwas mehr als ein Viertel mit 26,3 Prozent stellten. Die in diesem Artikel genannten Daten beziehen sich auf die Gewährung des vorübergehenden Schutzes auf Grundlage des Durchführungsbeschlusses 2022/382 des Rates vom 4. März 2022. Dieser Beschluss stellte angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einen Massenzustrom Vertriebener fest und führte den vorübergehenden Schutz ein. Am 13. Juni 2025 beschloss der Europäische Rat, diesen Schutz vom 4. März 2026 bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
Mehr aus dieser Kategorie
- Milliarden-Umverteilung: Bayern gibt mehr, als es zurückbekommt
- Justizreform: Bundesregierung hält an Richterwahl fest und prüft Weisungsrecht
- Fördergelder für Nichtregierungsorganisationen: Regierung will keine aktualisierten Aufstellungen vorlegen
- 75 Prozent der Unternehmen warnen: Analoge Behörden schwächen Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit
Stichwörter: nachrichten, Ukraine Flüchtlinge
Kategorie: Politik, Ratgeber, Verwaltung
