Unerlaubte Telefonwerbung: DDV warnt, dass ohne Aufschlüsselung nach Ursachen und Herkunft der Anbieter öffentlicher Eindruck kippt
Januar 26, 2026 9:01 pmUnerlaubte Telefonwerbung: DDV erneuert Kritik an mangelnder Transparenz der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die aktuellen Beschwerdezahlen zu unerlaubten Werbeanrufen für das Jahr 2025 vorgelegt. Nur 39.842 schriftliche Beschwerden registrierte die Behörde im vergangenen Jahr. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) mahnt allerdings erneut an, dass die reine Anzahl der Beschwerdefälle ohne weitere Einordnung wenig Aussagekraft besitzt und fordert eine differenzierte Datentransparenz.
„Auch in diesem Jahr bleibt unklar, worauf die Beschwerdezahlen tatsächlich zurückzuführen sind und inwiefern es sich um technische Vorkommnisse, tatsächliche Verstöße oder Mehrfachmeldungen handelt“, kritisiert DDV-Präsident Patrick Tapp.
Trotz wiederholter Hinweise seitens des Verbands veröffentlicht die Bundesnetzagentur weiterhin keine Aufschlüsselung, die eine objektive Bewertung der Daten ermöglichen würde. Das Ergebnis ist aus Sicht des DDV eine irreführende Wahrnehmung im öffentlichen Diskurs. „Die von der BNetzA kommunizierten Zahlen erzeugen den Eindruck eines strukturellen Problems der Branche, ohne dass hierfür ausreichende Belege vorliegen“, so Tapp weiter. Es fehlt insbesondere die Information, ob Beschwerden mehrheitlich gegen inländische oder ausländische Anbieter gerichtet sind, eine Differenzierung, die die Bundesnetzagentur erneut schuldig bleibt. Bereits im Vorjahr hatte der Verband kritisiert, dass die statistische Erfassung ohne diese Angaben kaum Rückschlüsse auf das Telefonmarketing in Deutschland zulässt.
Hinzu komme, dass die Behörde zwar hohe Bußgelder gegen einzelne Anbieter verhängt habe, darunter auch erstmalig wegen Verstößen gegen die Dokumentationspflicht von Werbeeinwilligungen, jedoch auch hier keinerlei Transparenz über den konkreten Sachbezug und die betroffenen Marktstrukturen geschaffen werde. Der DDV setzt sich seit Jahren für eine klare Abgrenzung zwischen gesetzeswidrigem Telefonspamming und seriösem Dialogmarketing ein. „Unser Ziel ist es, rechtswidrige handelnde Unternehmen zu identifizieren und konsequent zur Verantwortung zu ziehen, dafür braucht es jedoch vollständige und nachvollziehbare Daten seitens der Bundesbehörde“, betont Tapp. Ohne diese Basis drohe eine fortgesetzte Stigmatisierung einer ganzen Branche, die seit Jahren in Compliance, Aufklärung und Selbstregulierung investiert.
„Nur eine sachlich geführte Debatte und eine vollständige Datentransparenz ermöglichen eine faire und zielgerichtete Regulierung. Dies liegt gleichermaßen im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern wie der seriös arbeitenden Marktteilnehmer“, so Tapp abschließend.
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