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Verbraucherrechte: Amazon-Verfahren vor Gericht

Mai 18, 2026 10:22 pm Veröffentlicht von

Erste Einordnung am Verhandlungstag

(Leipzig) – Die zentrale Frage im Streit um Werbung bei Amazon Prime Video wird am 19. Mai vor Gericht verhandelt. Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen.

Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung – nicht nur für rund 220.000 angeschlossenen Verbraucher*innen, sondern auch für andere ähnlich gelagerte Klagen und digitale Abo-Modelle insgesamt. Unmittelbar nach der Verhandlung ordnen die Expert*innen das Geschehen juristisch ein und bewerten die möglichen Auswirkungen.

Hinweis: Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022. Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher*innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister anmelden.

Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW bekommen Sie auf dieser Internetseite:

https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/

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