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Verpackungspflichten: bayernweites Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer

Januar 28, 2026 7:17 pm Veröffentlicht von

Kommunalabgaben: Bayern untersagt kommunale Verpackungssteuer

Der Freistaat Bayern hat die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zum 1. Januar 2026 untersagt. Aus Sicht der bayerischen Industrie- und Handelskammern schafft das Verbot mehr Planungssicherheit für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe in Handel, Gastronomie und Dienstleistung, die andernfalls mit lokal unterschiedlichen Vorgaben und zusätzlichem Verwaltungsaufwand rechnen müssten.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen als verfassungsgemäß bewertet. Die dort seit 2022 erhobene Abgabe auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr, Einwegbesteck und weitere Hilfsmittel soll der Müllvermeidung dienen und Mehrwegsysteme fördern. Vor dem Hintergrund angespannter kommunaler Haushalte erwogen zuletzt auch andere Kommunen, dem Tübinger Modell zu folgen und zusätzliche Einnahmen zu erschließen.

Was sagt der Freistaat Bayern?

Bayern verbietet zum 1. Januar 2026 eine kommunale Verpackungssteuer Da eine Verpackungssteuer in Bayern bislang nicht erhoben wurde, hätte ihre Einführung nach bisheriger Rechtslage eine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfordert; zudem war die Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vorgesehen. Die Staatsregierung kündigte bereits 2025 an, eine kommunale Verpackungssteuer im Freistaat ablehnen und untersagen zu wollen. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Bayern nun untersagt; die hierfür maßgebliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde Ende Dezember 2025 verkündet.

Positionierung der bayerischen IHKs

Die IHK für München und Oberbayern und die bayerischen IHKs hatten sich nach eigenen Angaben bereits im März 2025 in einer gemeinsamen Positionierung gegen zusätzliche Belastungen ausgesprochen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht weiter zu schwächen.

Hoher bürokratischer Aufwand

Eine kommunale Verpackungssteuer würde nach Einschätzung der IHKs einen „Flickenteppich“ lokaler Regelungen begünstigen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen wären betroffen, weil sie je nach Standort mit unterschiedlichen Anforderungen, Abgrenzungen und Nachweisen umgehen müssten.

Negative wirtschaftliche Auswirkungen

Zusätzliche Kosten könnten die Nachfrage dämpfen und damit Handel und Gastronomie belasten; in der Bewertung der IHKs wären auch indirekte Effekte – etwa auf den Tourismus – möglich.

Doppelbelastungen durch bestehende Regelungen

Die IHKs verweisen darauf, dass Unternehmen bereits durch bestehende Vorgaben belastet sind, unter anderem durch das Verpackungsgesetz, die EU-Einwegkunststoffrichtlinie sowie Regelungen rund um den EWK-Fonds. Eine weitere kommunale Abgabe würde aus ihrer Sicht zusätzliche Komplexität erzeugen.

Umwelteffekt fraglich

Nach der IHK-Positionierung ist die Steuer kein verlässliches Instrument zur Verpackungsvermeidung. Als wirksamere Hebel werden bestehende Maßnahmen genannt, darunter die Mehrwegangebotspflicht und die europäische Regulierung im Verpackungsbereich.

Alternativen empfohlen

Statt einer kommunalen Steuer empfehlen die bayerischen IHKs unter anderem eine stärkere Förderung von Mehrwegsystemen, praxisnahe Beratung für Betriebe, eine zielgerichtete Nutzung vorhandener Mittel (etwa aus dem EWK-Fonds) sowie Verbesserungen bei Infrastruktur und Entsorgung, um Müllvermeidung und Mehrweg im Alltag wirksamer zu unterstützen.

https://www.ihk-muenchen.de

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