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Werbe-E-Mail: unaufgeforderte Werbe-Mails aus Social – Media – Netzwerken können Eingriff in Geschäftsbetrieb sein

Januar 22, 2026 8:15 pm Veröffentlicht von

Amtsgericht Düsseldorf: Unaufgeforderte Werbe-E-Mails müssen unterbleiben

Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein IT-Dienstleister einer bundesweit tätigen Werbemittel-Firma keine Werbe-E-Mails mehr ohne vorheriges Einverständnis schicken darf. Anlass waren zwei Werbe-E-Mails an eine geschäftliche E-Mail-Adresse der Firma. Das Gericht stellt klar: Eine (indirekte) Vernetzung über LinkedIn reicht nicht als Zustimmung. Weil keine ausdrückliche Einwilligung vorlag und auch keine „Bestandskunden“-Ausnahme greift, muss der Beklagte die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per E-Mail in dieser Form unterlassen; bei Verstößen drohen hohe Ordnungsmittel. Zusätzlich muss er Anwaltskosten plus Zinsen zahlen und die Prozesskosten tragen.

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2025, Az. 23 C 120/25.

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