Verschuldung der bedeutendsten Sondervermögen des Bundes
Februar 20, 2025 11:51 amWirtschaftsstabilisierungsfonds-Corona
Die Verschuldung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Corona (WSF-Corona) war im Dezember 2024 um 21,4 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Verschuldung um 40,2 %. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde im März 2020 zunächst als Teil des staatlichen Schutzschildes gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie errichtet (hier dargestellt als WSF-Corona). Die Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen für Unternehmen der Realwirtschaft war zunächst bis Ende 2021 befristet und wurde später bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Im Juli 2020 wurden erstmalig durch den WSF-Corona Kredite in Höhe von 9,0 Mrd. Euro für die Darlehensgewährung an die KfW und in Höhe von 1,3 Mrd. Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutzschild gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgenommen. Im Dezember 2024 betrugen die für den WSF-Corona aufgenommenen Kredite 22,1 Mrd. Euro.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie
Im Oktober 2022 wurde der WSF reaktiviert, als Teil des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine neu ausgerichtet und für 2022 mit einer zusätzlichen Kreditermächtigung in Höhe von 200 Mrd. Euro ausgestattet, um die Folgen der Energiekrise abzufedern (hier dargestellt als WSF-Energie). Durch den WSF-Energie sollen insbesondere die Gaspreisbremse finanziert und Mittel für die Strompreisbremse sowie für Härtefallregelungen bereitgestellt werden. Zudem können durch den WSF-Energie Stützungsmaßnahmen für auf Grund der Energiekrise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen finanziert werden, insbesondere soweit sie nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden. Auch die Finanzierung entsprechender Hilfsmaßnahmen für Gasimporteure, die für die Marktstabilität relevant sind, einschließlich der Finanzierung der Ersatzbeschaffungen an den Energiemärkten, ist möglich. Darüber hinaus kann der WSF-Energie der KfW Darlehen zur Refinanzierung der ihr von der Bundesregierung zugewiesenen Programme, Geschäfte und Maßnahmen in den zuvor genannten Bereichen gewähren.
Für den WSF-Energie wurden in 2022 Kredite in Höhe von 200 Mrd. Euro aufgenommen. Bis Ende 2022 wurden davon über den Verkauf von Bundeswertpapieren am Markt Kredite im Wert von rund 30,2 Mrd. Euro aufgenommen. Mit dem Nachtragshaushalt 2023 wurde die Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2023 auf 43,2 Mrd. Euro revidiert. Durch die Finanzierung von Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stieg die Verschuldung des WSF-Energie bis Dezember 2023 insgesamt auf 71,7 Mrd. Euro.
Das Sondervermögen WSF-Energie wurde zum 31. Dezember 2023 aufgelöst. Ab dem 1. Januar 2024 tritt der Bund in die Rechte und Pflichten des Fonds ein. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen gehen auf den Bund und den Bundeshaushalt und seine Einzelpläne über. Für 2024 sind derzeit noch nachlaufende Kosten in Höhe von circa 1,3 Mrd. Euro geplant, insbesondere für die Abwicklung und Endabrechnung der Gas- und Strompreisbremse.
Sondervermögen „Bundeswehr”
Die Verschuldung des Sondervermögens Bundeswehr (SV BW) war im Dezember 2024 um 27,0 % höher als im Vormonat.
Das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) wurde im Juli 2022 mit dem Ziel errichtet, um durch eine im Grundgesetz verankerte (Artikel 87a Absatz 1a GG) zweckgebundene Finanzierung von Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Das SV BW wurde mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Mrd. Euro ausgestattet, wobei die Mittel überjährig zu Verfügung stehen. Es erhält keine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt und wird getrennt von diesem verwaltet. Im Januar 2023 wurden erstmalig Schulden in Höhe von 0,5 Mrd. Euro aufgenommen. Bis Dezember 2024 stiegen die für das Sondervermögen „Bundeswehr” aufgenommenen Kredite auf 23,0 Mrd. Euro.
Finanzmarktstabilisierungsfonds
Die Verschuldung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) war im Dezember 2024 um 0,1 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Verschuldung um 0,1 %. Der im Zuge der Finanzmarktkrise im Oktober 2008 errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) hält insbesondere die Beteiligungen des Bundes an der Commerzbank AG, der Hypo Real Estate Holding GmbH sowie der Portigon AG und hat Eventualverbindlichkeiten gegenüber den beiden bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten FMS-Wertmanagement (FMS-WM) und Erste Abwicklungsanstalt (EAA). Der Anstieg der Verschuldung des Sondervermögens von 22,6 Mrd. Euro im Dezember 2018 auf aktuell 78,1 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2024 ist im Wesentlichen auf die hohe Auslastung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Mrd. Euro zum Zweck der Refinanzierung der FMS-WM zurückzuführen. Die Gesamtverschuldung des Bundes hat sich hierdurch nicht erhöht. Die (zuvor) eigenständige Refinanzierung der FMS-WM ist ebenfalls vollständig in der Verschuldung des Bundes enthalten.
Investitions- und Tilgungsfonds
Die Verschuldung des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) war im Dezember 2024 um 0,2 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Verschuldung um 1,7 %. Der Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) wurde im März 2009 mit dem Ziel errichtet, die Maßnahmen des “Konjunkturpakets II” der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Beitrag von 20,4 Mrd. Euro zu finanzieren. Hierunter fielen unter anderem Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (bis zu 10 Mrd. Euro) oder die Abwrackprämie (bis zu 5 Mrd. Euro), wobei die Auszahlung von Fördermitteln bis zum 31. Dezember 2011 begrenzt war. Der Kreditrahmen des Sondervermögens belief sich auf 25,2 Mrd. Euro. Die Tilgung erfolgt durch jährliche Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen.
Bundesministerium der Finanzen

- https://www.dashboard-deutschland.de
- Bundesministerium der Finanzen
- https://internet-weekly.de/sozialausgaben-treiben-kommunen-in-schuldenfalle/
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Stichwörter: Bund, Sondervermögen, Verschuldung