Warum die Bundesregierung selbst geheime Angaben zu beobachteten Abgeordneten ablehnt
Juli 27, 2026 7:29 pmBundesregierung verweigert Angaben zu möglicher Beobachtung von Abgeordneten durch Verfassungsschutz
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD): Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments sowie der Landtage seit 2014 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wurden. Gefragt wurde unter anderem nach der Anzahl der betroffenen Abgeordneten, nach einer möglichen Einstufung als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistisch“, nach den jeweiligen Phänomenbereichen sowie nach der Zugehörigkeit zu Fraktionen. Die Bundesregierung stellt zunächst klar, dass das Bundesministerium des Innern die Fach- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz ausübt. Die eigentliche Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, liegt jedoch beim Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die von der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) erfragten Zahlen werden von der Bundesregierung nicht veröffentlicht. Als Begründung nennt sie den Schutz des Staatswohls sowie den Schutz der Grundrechte möglicherweise betroffener Personen. Bereits die Angabe von Fallzahlen könne nach Auffassung der Bundesregierung Rückschlüsse auf einzelne Abgeordnete oder auf den Erkenntnisstand und die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermöglichen. Dadurch könnten Beobachtungen erschwert und Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Nach Darstellung der Bundesregierung würden auch statistische Angaben, etwa nach Jahren, Parlamenten, Fraktionen oder Einstufungen aufgeschlüsselt, Hinweise auf Arbeitsmethoden, Schwerpunkte und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes liefern. Betroffene Personen könnten daraus ihr Verhalten anpassen und Maßnahmen entwickeln, um eine weitere Beobachtung zu erschweren. Aus diesem Grund verweigert die Bundesregierung eine Beantwortung sämtlicher Fragen zu den konkreten Zahlen.
Die Bundesregierung erklärt außerdem, dass selbst eine Übermittlung der Informationen als Verschlusssache an den Deutschen Bundestag nicht in Betracht komme. Sie begründet dies damit, dass die angefragten Angaben laufende oder aktuelle nachrichtendienstliche Vorgänge betreffen könnten. Nach ihrer Auffassung überwiegen in diesem Fall die Belange des Staatswohls sowie der Schutz der informationellen Selbstbestimmung möglicherweise betroffener Abgeordneter gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse.
Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage führt die Bundesregierung aus, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz keine besonderen Vorschriften für die Beobachtung von Mandatsträgern enthält. Sofern eine Beobachtung erfolgt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der besondere gesetzliche Vorschriften für diesen Bereich nicht erforderlich sind.
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