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Weniger Transparenz? Journalisten warnen vor Einschnitten bei der Informationsfreiheit

Juli 15, 2026 9:57 am Veröffentlicht von

Informationsfreiheit: Nicht weniger, sondern mehr Rechte

(Berlin) – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit mehr und nicht weniger Rechten für Medienschaffende auszustatten. Die laufende Diskussion über eine Reform des IFG sollte aus Sicht des DJV genutzt werden, nach der parlamentarischen Sommerpause die Rechtsgrundlage für den Informationsanspruch von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden zu stärken. Ein machtvolles IFG, von dem auch die Bürgerinnen und Bürger profitierten, sei insbesondere unverzichtbar, solange das seit Jahren überfällige Presseauskunftsgesetz des Bundes auf sich warten lasse, sagt DJV- Bundesvorsitzender Mika Beuster.

Der DJV-Vorsitzende sieht in dem breiten Protest von Medien und Zivilgesellschaft gegen Einschränkungen der Informationsfreiheit einen überzeugenden Beweis für die Bedeutung des Gesetzes: „Dass 116 Organisationen den Offene Brief für das IFG unterschrieben haben, belegt das gesellschaftliche Bedürfnis nach Transparenz.“ Es sei ermutigend, dass Teile der SPD-Bundestagsfraktion den von den Koalitionsspitzen vereinbarten Einschränkungen des IFG öffentliche Absagen erteilt hätten. Beuster: „Aus gutem Grund. Denn ohne das Informationsfreiheitsgesetz wären die Maskendeals von Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister nicht bekannt geworden.“ Und auch manche Falschaussagen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Kai Wegner hätten nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt.

Beuster: „Transparenz braucht ein starkes IFG – jetzt und in Zukunft.“

https://www.djv.de/


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Redaktionelles: Aus Sicht der Koalition werden vor allem folgende Gründe genannt

Die Bundesregierung argumentiert zunächst mit Vereinfachung. Das Informationsfreiheitsgesetz sei „kompliziert“ und solle für Bürger verständlicher und transparenter werden. Der Zugang zu amtlichen Informationen soll dabei nach dem Koalitionsbeschluss stärker auf natürliche Personen mit einem „berechtigten Interesse“ konzentriert werden, sofern diese die Information nicht über andere Regelungen erhalten können.

Ein weiterer Grund ist der Schutz von Behördenbeschäftigten. Die Koalition verweist ausdrücklich auf „Anfeindungen und Drohungen“ gegen Mitarbeiter und will deshalb Namen von Beschäftigten in herausgegebenen Unterlagen schwärzen.

Zudem führt die Koalition Sicherheitsinteressen und die staatliche Resilienz an. Stärker geschützt werden sollen insbesondere kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung. Die Einschränkungen werden damit auch mit einer aus Sicht der Koalition komplexeren inneren und äußeren Bedrohungslage begründet.

Auch die Kosten spielen eine Rolle. Die Gebühren für Anfragen sollen nach dem Kostendeckungsprinzip angepasst werden. Die politische Argumentation lautet damit: Der tatsächliche Verwaltungsaufwand für Informationsanfragen soll stärker bei der Gebührenhöhe berücksichtigt werden. Der Koalitionsbeschluss selbst nennt allerdings an dieser Stelle keine konkreten Zahlen zum bisherigen Aufwand oder zu möglichen Einsparungen.

Höhere Gebühren lösen keinen Verwaltungsaufwand. Eine digital organisierte Aktenführung, automatisierte Suchmöglichkeiten und die frühzeitige Veröffentlichung häufig nachgefragter Informationen könnten die Kosten von Informationsanfragen strukturell senken. Wer gleichzeitig eine „Digitalisierungsrendite“ der Bundesbehörden fordert, müsste daher zunächst darlegen, warum der Aufwand beim Informationsfreiheitsgesetz nicht durch Digitalisierung reduziert werden kann, bevor der Informationszugang für Bürger verteuert wird.

Zusammengefasst lautet die Position der Befürworter der Einschränkungen: weniger komplexe Verfahren, Konzentration auf Antragsteller mit nachvollziehbarem Interesse, Schutz von Behördenmitarbeitern, stärkere Abschirmung sicherheitsrelevanter staatlicher Bereiche und eine stärkere Kostendeckung bei der Bearbeitung von Anfragen. Diese Gründe stehen ausdrücklich im Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026.

Quelle: Bundesregierung, Koalitionsausschuss, „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, Beschluss vom 2. Juli 2026, Punkt 32 zum Informationsfreiheitsgesetz.
Bundesregierung, Beschluss des Koalitionsausschusses „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, 2. Juli 2026, Punkte 31 und 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland, „Informationsfreiheit by Design – Prinzipien und Umsetzungshinweise“. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit mit Ausführungen zu Open Data und der Reduzierung individueller Informationszugangsanträge.

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Politischer Auslöser: Beschluss des Koalitionsausschusses

Der unmittelbare politische Auslöser war der Beschluss des Koalitionsausschusses von Christlich Demokratischer Union, Christlich-Sozialer Union und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands Anfang Juli 2026. In dem 34-Punkte-Programm „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ steht die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes ausdrücklich unter Punkt 32. Dort werden erstmals die jetzt stark kritisierten konkreten Einschränkungen festgehalten: „berechtigtes Interesse“, Fokussierung auf natürliche Personen, Prüfung einer Begrenzung des Personenkreises und Anpassung der Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip.

Die politische Vorgeschichte reicht allerdings weiter zurück

Bereits bei den Koalitionsverhandlungen 2025 war das Informationsfreiheitsgesetz umstritten. Die Union hatte damals die Abschaffung des Gesetzes „in der bisherigen Form“ gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde anschließend nur allgemein vereinbart, das Gesetz mit einem „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Die deutlich konkreteren Beschränkungen folgten erst mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses im Juli 2026.

Bemerkenswert ist: Auf die direkte Frage in der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026, warum die Reform gerade jetzt und innerhalb dieses großen Reformpakets beschlossen wurde, nannte die Bundesregierung keinen einzelnen konkreten Vorfall als Auslöser. Regierungssprecher verwies allgemein auf Staatsmodernisierung, eine veränderte Sicherheitslage, Anfeindungen und Drohungen gegen Behördenbeschäftigte sowie Schutzbedarf bei kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung. Auf die konkrete Frage nach dem Grund für den Zeitpunkt antwortete er sinngemäß mit den vorhandenen Staatsmodernisierungs- und Sicherheitsaspekten.

Belegbar ist vielmehr eine länger bestehende politische Reformabsicht der Union, die im Koalitionsausschuss von Christlich Demokratischer Union, Christlich-Sozialer Union und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands in konkrete Einschränkungsvorschläge überführt wurde.

Das Informationsfreiheitsgesetz steht auf Platz 32 eines 34 Punkte umfassenden Reformpakets. Eine offizielle Prioritätenliste ist das zwar nicht. Auffällig bleibt jedoch: Während die Bundesregierung Rente und Gesundheit ausdrücklich ins Zentrum ihrer Reformanstrengungen stellt, ist für die Einschränkung des Informationszugangs in den veröffentlichten Regierungsunterlagen weder ein konkreter Kostenanstieg noch eine Rangfolge nach Reformdringlichkeit ausgewiesen. Dennoch enthält der Beschluss bereits weitreichende konkrete Änderungen beim Kreis der Antragsteller, bei Gebühren und beim Informationszugang. Warum gerade dieser Bereich einen derart konkreten Eingriff benötigt, bleibt anhand der veröffentlichten Begründung offen.

In der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026 wurde die Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes ausdrücklich thematisiert. Auf Fragen zum konkreten Anlass und zur Einordnung der Reform verwies die Bundesregierung auf Staatsmodernisierung, Sicherheitsaspekte und den Schutz von Beschäftigten. Eine Kennzahl, Kostenanalyse oder Prioritätenbewertung, die belegt, dass gerade das Informationsfreiheitsgesetz zu den dringendsten Reformproblemen des Bundes gehört, wurde dabei nach der veröffentlichten Mitschrift nicht genannt.

Quellen: Bundesregierung, Koalitionsausschuss, „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, 2. Juli 2026, Punkt 32. Bundesregierung, Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026. Tagesschau, „Was sich bei der Informationsfreiheit ändern soll“, 6. Juli 2026.
Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, insbesondere Einleitung sowie Punkt 32. Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026, Abschnitt zur Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes. Deutscher Bundestag, parlamentarische Dokumentation zu den „34 Reformbeschlüssen“.

Das Informationsfreiheitsgesetz gehört zu den schwächer konkretisierten Maßnahmen

19 der 34 Maßnahmen enthalten mindestens eine konkrete Frist, einen festen Zahlenwert oder ein messbares Ziel. Dazu zählen unter anderem Rente, Einkommensteuer, Arbeitsrecht, Sozialleistungsmissbrauch, Stromnetze, Industriepolitik, Bürokratieabbau, Genehmigungsverfahren, Steuerverwaltung, Lieferkettenregeln und Personalabbau in Bundesbehörden. Der Beschluss nennt dort konkrete Termine, Prozentwerte, Eurobeträge, Personenzahlen oder Bearbeitungsfristen.

Maßnahme 2 zur Einkommensteuer nennt den 1. Januar 2027, rund zehn Milliarden Euro jährliches Entlastungsvolumen sowie konkrete Einkommensgrenzen und Steuersätze.

Maßnahme 5 zur sachgrundlosen Befristung nennt den 31. Dezember 2030, maximal 48 Monate und bis zu sechs Verlängerungen. Maßnahme 4 nennt 75 Euro Stundenlohn und den 1. Januar 2027.

Maßnahme 13 zum Sozialleistungsmissbrauch sieht einen Aktionsplan noch im Juli 2026 und eine Umsetzung bis Ende 2026 vor. Der Beschluss benennt zudem konkrete Behörden, Datenwege und einzelne gesetzliche Änderungen.

Maßnahme 16 zum Stromnetz enthält mehrere messbare Ziele: ein Verteilnetzpaket bis Ende 2026, eine Halbierung der Realisierungszeit von Netzprojekten und einen Smart-Meter-Ausbau von mehr als 90 Prozent bis Ende 2030.

Maßnahme 23 begrenzt die Westbalkan-Regelung ab dem 1. Januar 2027 auf 25.000 Personen jährlich.

Maßnahme 25 verlangt, mindestens jede vierte überprüfte Dokumentationspflicht binnen zwölf Monaten abzuschaffen.

Maßnahme 27 sieht eine automatische Genehmigung nach vier Monaten und ein vollständiges Inkrafttreten zum 31. Dezember 2027 vor.

Maßnahme 28 nennt Herbst 2026, eine maximale Vier-Wochen-Frist für die Vergabe einer Steuernummer und den 1. Januar 2027 für eine gesetzliche Änderung.

Maßnahme 29 enthält Schwellenwerte von mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresnettoumsatz sowie eine Umsetzung im Herbst 2026.

Maßnahme 31 setzt ausdrücklich das Ziel einer achtprozentigen Personaleinsparung in Bundesbehörden.

Maßnahme 33 beziffert jährliche Einsparungen von rund 4,6 Millionen Euro und ein weiteres Entlastungspotenzial von rund 720 Millionen Euro jährlich.

Quelle: Bundesregierung, Koalitionsausschuss, „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, Beschluss vom 2. Juli 2026, Maßnahmen 1 bis 34.

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Was geschieht, wenn Bürger staatliche Informationen künftig schwerer einsehen können?

Die Bundesregierung plant im Zuge ihres Reformpakets Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz. Für Arne Semsrott von „Frag den Staat“ ist dieser Schritt ein skandalöser Einschnitt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wirksam öffentliche Kontrolle künftig noch sein kann. Das Video erläutert die Kritik an den geplanten Änderungen und deren mögliche Tragweite. Die Antwort ist klar: Eingeschränkter Informationszugang schwächt die öffentliche Kontrolle.

 

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