Wettbewerbsrecht: Vorwurf – Weniger Wettbewerb, höhere Kosten für Unternehmen
September 26, 2025 8:15 pmEU – Untersuchung zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken von SAP
Die Europäische Kommission hat eine förmliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob SAP den Wettbewerb im sogenannten Aftermarket für Wartungs- und Supportdienste im Zusammenhang mit einer von SAP lizenzierten On-Premises-Software zur Unternehmenssteuerung („Enterprise Resource Planning“, ERP) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verfälscht haben könnte. Parallel zur Verfahrenseröffnung hat die Kommission eine vorläufige Bewertung veröffentlicht, die die wesentlichen Fakten und die wettbewerbsrechtlichen Bedenken zusammenfasst. SAP kann nun Verpflichtungszusagen einreichen, um diese Bedenken auszuräumen.
SAP ist ein in Deutschland ansässiger multinationaler Konzern, der Softwareanwendungen zur Steuerung von Geschäftsprozessen entwickelt. Dazu gehört auch ERP-Software, die Funktionen wie Finanzwesen, Personalverwaltung oder Projektmanagement unterstützt. Diese Software kann lokal auf den Servern der Kunden („on-premises“) oder über die Cloud von SAP betrieben werden. SAP bietet selbst Wartungs- und Supportdienste an (regelmäßige Updates, technische Hilfe), die für die Funktionsfähigkeit der Software entscheidend sind. Zugleich treten auch Drittanbieter mit eigenen Serviceangeboten in Konkurrenz zu SAP, oft zu besseren Konditionen. Die vorläufige Untersuchung der Kommission befasst sich insbesondere mit vier Praktiken, bei denen SAP im EWR-Aftermarket für Wartung und Support seiner On-Premises-ERP-Software eine marktbeherrschende Stellung innehaben könnte:
Kopplungspflicht: Kunden müssen für alle SAP-On-Premises-ERP-Produkte Wartung und Support von SAP selbst beziehen und einheitliche Bedingungen akzeptieren. Dadurch wird verhindert, dass Kunden verschiedene Anbieter und Servicelevel kombinieren.
Vertragliche Bindung ungenutzter Lizenzen: SAP untersagt die Kündigung von Wartungs- und Supportdiensten für nicht genutzte Lizenzen, sodass Kunden für nicht benötigte Leistungen zahlen müssen. Automatische Vertragsverlängerung: SAP verlängert systematisch die Erstlaufzeit der On-Premises-Lizenzen, in der eine Kündigung der Wartungsdienste ausgeschlossen ist.
Nachzahlungsgebühren: SAP erhebt Gebühren für Kunden, die nach einer Unterbrechung wieder in den Support einsteigen. Diese Gebühren entsprechen teilweise den Summen, die angefallen wären, wenn die Kunden ununterbrochen bei SAP geblieben wären. Die Kommission befürchtet, dass SAP dadurch den Wettbewerb von Drittanbietern eingeschränkt und gleichzeitig seine Kunden übermäßig belastet hat. Dies könnte als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung eingestuft werden. Die Untersuchung wird mit hoher Priorität geführt. Die Eröffnung des Verfahrens lässt keine Rückschlüsse auf das Ergebnis zu. Hintergrund Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die rechtliche Grundlage ist in der Verordnung 1/2003 festgelegt. Eine vorläufige Bewertung fasst die Fakten zusammen und benennt die Bedenken der Kommission.
Unternehmen können daraufhin nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung 1/2003 Verpflichtungszusagen anbieten, die – wenn angenommen – rechtlich bindend werden. Mit Eröffnung eines Verfahrens geht die Zuständigkeit von den nationalen Wettbewerbsbehörden auf die Kommission über (Art. 11 Abs. 6 VO 1/2003). Nationale Gerichte dürfen keine Entscheidungen treffen, die den Untersuchungen der Kommission widersprechen (Art. 16 Abs. 1 VO 1/2003). Es gibt keine feste Frist für den Abschluss von Kartellverfahren. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falles, der Kooperation der Unternehmen und der Wahrnehmung von Verteidigungsrechten ab. Weitere Informationen zur Untersuchung finden sich auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlichen Fallregister unter dem Aktenzeichen AT.40823. Zitat „Tausende Unternehmen in Europa nutzen SAP-Software für ihre Geschäftsprozesse sowie die dazugehörigen Wartungs- und Supportdienste.
Wir befürchten, dass SAP den Wettbewerb in diesem wichtigen Markt eingeschränkt hat, indem es Konkurrenten benachteiligt und europäische Kunden mit weniger Auswahl und höheren Kosten zurückgelassen hat. Deshalb schauen wir uns die Geschäftspraktiken von SAP genauer an, um sicherzustellen, dass Unternehmen frei die Wartungs- und Supportdienste wählen können, die am besten zu ihren Bedürfnissen passen.“ — Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für den gerechten, wettbewerbsfähigen Übergang, 25.09.2025
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